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NaturEnergie gewinnt gegen SW Waldshut-Tiengen
Die Stadtwerke dürfen zukünftig kein Stromprodukt mit der Bezeichnung "Hochrheinstrom" anbieten.

Die NaturEnergie AG warf den Stadtwerken Waldshut-Tiengen durch deren Produkt "HochrheinStrom" Irreführung des Verbrauchers vor. Durch den Namen des Stromproduktes wird dem Verbraucher vorgegaukelt, es stamme aus Wasserkraft, obwohl der überwiegende Teil des "HochrheinStrom" in älteren Kohle- und Kernkraftwerken erzeugt wird. Das Oberlandesgericht Karlsruhe folgte somit der Argumentation der NaturEnergie AG und erließ die beantragte Verfügung gegen die Stadtwerke Waldshut-Tiengen.
"Die Entscheidung des Gerichtes ist eindeutig ein Schritt in Richtung Verbraucherschutz", so Kai-Hendrik Schlusche, Vorstand der NaturEnergie AG. In einer repräsentativen Untersuchung zeigte sich ebenfalls, dass über 80% der Befragten der Meinung ist, "HochrheinStrom" sei Strom aus Wasserkraft. Bereits am 24.01.2001 hatte das Landgericht Mannheim den Stadtwerken Waldshut-Tiengen die Verwendung des Namens "Hochrhein Strom" auf Antrag der NaturEnergie untersagt.
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