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NaturEnergie gewinnt in Mannheim
Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen dürfen den Namen "HochrheinStrom" nicht mehr verwenden.

Das Landgericht Mannheim hat am 24. Januar 2001 in erster Instanz im Rechtsstreit um den Markennamen "HochrheinStrom" das Urteil gefällt. Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen dürfen diesen Namen, der nach Ansicht des Klägers NaturEnergie AG den Herkunfts-Nachweis "Region Hochrhein" suggeriert, nicht mehr verwenden.
Das Urteil zum Thema geographische Herkunftsbezeichnung bestätigt die Auffassung der NaturEnergie AG (NEAG) aus Grenzach-Wyhlen, dass "HochrheinStrom" nachweislich von diesem Produktionsstandort stammen müsse, was nach eigenen Angaben der Stadtwerke Waldshut-Tiengen jedoch nicht der Fall ist. Den Standpunkt der NEAG untermauert auch eine repräsentative Kundenbefragung vom Oktober 2000 durch ein unabhängiges Meinungsforschungsinstitut aus Berlin. Über 62 % der Befragten vermuten demnach bei der Produktbezeichnung eine Erzeugung in der Region Hochrhein bzw. am Rhein allgemein.
Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen kündigten in einer Pressemitteilung an, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.
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