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Netzentgelte um mehr als zehn Prozent gesenkt

"Das Stromgewinnquartett bekommt künftig schlechtere Karten und wird keine ungerechtfertigten Gewinne mit überhöhten Netzentgelten zu Lasten von Verbrauchern und Unternehmen mehr einfahren." Mit diesen Worten - bezogen auf die vier regionalen Netzmonopole von RWE, E.ON, ENBW und Vattenfall Europe - begrüßte Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel heute die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Absenkung der Stromnetzentgelte von Vattenfall um 11,7 Prozent.

12.06.2006, 13:00 Uhr
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Strommast© Thorsten Schier / Fotolia.com

Der Minister erklärte: "Das ist ein Erfolg des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Die Netzentgelte eines großen Energiekonzerns sinken im selben Ausmaß wie die Entgelte der regionalen Netzbetreiber in Hessen. Das erhöht die Chancen auf sinkende Endkundenpreise für Strom und ist deshalb eine gute Nachricht für private wie für gewerbliche Stromverbraucher. Die Netzregulierung garantiert allen Stromanbietern die diskriminierungsfreie Stromdurchleitung, so dass echter Wettbewerb und Preissenkungsdruck entstehen."

Dr. Rhiel, der für die unionsregierten Länder der Verhandlungsführer für das im Sommer 2005 verabschiedete Energiewirtschaftsgesetz war, sagte: "Hessen wird die Stromnetzentgelte auch um durchschnittlich deutlich mehr als zehn Prozent absenken, in einem Fall sogar um rund ein Viertel. Bei diesem Ergebnis bleibt es, nachdem nun rund zwei Drittel der Anträge der 37 regionalen Stromnetzbetreiber geprüft sind, für die das hessische Wirtschaftsministerium als Landesregulierungsbehörde zuständig ist. Die Unternehmen haben entsprechende Ankündigungsschreiben des Ministeriums erhalten. Endgültige Entscheidungen werden erst in einigen Wochen getroffen, da die Netzbetreiber um eine Fristverlängerung für Stellungnahmen bis Ende Mai 2006 gebeten hatten."

Diese erste Netzentgeltentscheidung der Bundesnetzagentur wertete der Minister auch als "Bestätigung des Strompreisstopps in Hessen im Jahr 2006". Dr. Rhiel: "Es war offensichtlich gerechtfertigt, in Hessen zum 1.1.2006 die Anträge auf Erhöhung der Endkundenstrompreise der 50 Stromverteilunternehmen nicht zu genehmigen. Denn wenn die Netzentgelte für die Stromdurchleitung sinken und die Gewinne der Stromunternehmen hoch sind, dürfen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität die beantragten Preissteigerungen nicht genehmigt werden." Der Anteil der Netzkosten am Endkundenstrompreis betrage bis zu 40 Prozent, so der Minister.

Entgelte für den Zugang zu den Stromnetzen bedürfen nach § 23a des Energiewirtschaftsgesetzes der Genehmigung der Regulierungsbehörde. Für die Entscheidungen zuständig sind die Landesregulierungsbehörden für Anträge von Netzbetreibern, deren Netz nicht über das Gebiet eines Landes hinausreicht und an deren Netz nicht mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind. Alle übrigen Netzbetreiber, also insbesondere die der großen überregionalen Netze, reguliert die Bundesnetzagentur. Das Hessische Wirtschaftsministerium ist die Landesregulierungsbehörde in Hessen.

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