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Bundesnetzagentur

Netzentgelte von Übertragungsnetzbetreibern genehmigt

Die Bundesnetzagentur hat mit Wirkung zum 1. Januar 2008 die Netzentgelte der Vattenfall Europe Transmission GmbH, Berlin, der RWE Transportnetz Strom GmbH, Essen, und der EnBW Transportnetze AG, Stuttgart, genehmigt.

22.01.2008, 09:00 Uhr
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Strommasten© Günter Menzl / Fotolia.com

Die Prüfungen ergaben eine deutliche Kürzung gegenüber den beantragten Kosten. Im Fall der Vattenfall Europe Transmission GmbH betrug die Kürzung ca. 15 Prozent, im Fall der RWE Transportnetz Strom GmbH ca. 28 Prozent und im Fall der EnBW Transportnetze AG ca. 29 Prozent. Diese deutlichen Absenkungen resultieren zu einem wesentlichen Teil aus den von den Unternehmen in ihren Anträgen aufrechterhaltenen Rechtspositionen, die die Bundesnetzagentur bereits in der jeweils vorhergehenden Netzentgeltgenehmigung nicht anerkannt hatte.

'Die heutigen Entscheidungen zeigen aber auch, dass bei den Netzentgelten weitere Spielräume zur Kostenreduktion vorhanden sind. Diese Kürzungen gehen auf keinen Fall zu Lasten der Qualität und Sicherheit der Netze und beeinträchtigen auch nicht die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber in der Zukunft. Unsere Prüftätigkeit bewertet nüchtern und objektiv die geltend gemachten Kostenpositionen und erkennt nur das an, was nachgewiesen und erforderlich ist. Effiziente Neuinvestitionen werden in jedem Fall refinanziert werden können und angemessene Gewinne ermöglichen. Auch die Ziele der Anreizregulierung werden weder vorweggenommen noch erübrigen sie sich', sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Neben den Prüfungsschwerpunkten aus der ersten Genehmigungsrunde, die die kalkulatorischen Kosten betreffen, hat die Bundesnetzagentur in dieser Runde die aufwandsgleichen Kosten (z. B. Kosten der Energiebeschaffung für den Netzbetrieb), die Kostenfolgen einer gezielten Bilanzpolitik sowie die Netzhistorie einer vertieften Prüfung unterzogen. Darüber hinaus wurde die Stromabsatzmenge, auf deren Basis die Entgelte gebildet wurden, kritisch geprüft. Die Kosten werden auf eine größere Absatzmenge verteilt, auf deren Basis die Preise gebildet werden. Dies betrifft insbesondere den Strombezug durch Pumpspeicherkraftwerke. Im Ergebnis konnte in allen Fällen eine Absenkung der Netzentgelte im Vergleich zu den bisher gültigen Entgelten erreicht werden. Die Höhe der Absenkungen für die einzelnen Kundensegmente hängt von dem jeweiligen Abnahmeverhalten des Netzkunden ab. Durch die niedrigeren Entgelte auf der Übertragungsnetzebene (Höchstspannung) werden die Kosten der Weiterverteilernetze reduziert. Dies wird bei den anstehenden Netzentgeltgenehmigungen für diese Netzbetreiber die Kosten senken. Somit kommen die Absenkungen letztendlich auch den privaten Kunden zu Gute.

Den erzielten Ergebnissen kommt besondere Bedeutung zu, weil die jetzt festgestellte Kostenbasis die Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Erlösobergrenze in der ersten, fünfjährigen Regulierungsperiode der Anreizregulierung ab dem 1. Januar 2009 bilden wird.

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