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- Gerichtsurteil
Netznutzungsverträge mit Endkunden unzulässig
Einmal mehr wurde juristisch bestätigt, dass der Endkunde keinen Vertrag über die Netznutzung abzuschließen barucht.

Im konkreten Fall stritten sich die best energy GmbH und die Stromversorgung Pirna GmbH. Die Stromversorgung Pirna verlangte als Voraussetzung für die Stromlieferung per Netznutzung von der best energy, dass diese Netznutzungsverträge zwischen den Kunden der best energy und der Stromversorgung Pirna beibringt.
In der Urteilsbegründung führt das OLG an, dass auf Grund der Diskriminierungsfreiheit, der Netzbetreiber nicht willkürlich die Bedingungen der Netznutzung festlegen kann.
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