Neuer Entwurf liegt vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat den ersten Entwurf des neuen, hundertfünf Paragraphen umfassenden Energiewirtschaftsgesetzes fertiggestellt.

Nun erfolgt die Abstimmung mit den Bundesländern und mit den übrigen beteiligten Bundesressorts, bevor das Gesetz dem Bundestag vorgelegt wird. Das Energiewirtschaftsrecht für die Versorgung mit Strom und Gas wird nicht novelliert sondern völlig neu beschlossen. Statt bisher 19 soll das neue Energiewirtschaftsgesetz 105 Paragraphen haben und von zehn neuen Verordnungen begleitet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium diskutiert derzeit einen ersten Entwurf mit den Bundesländern und beteiligten Bundesministerien. Dann folgt die Abstimmung mit den Verbänden, die Beschlussfassung im Bundeskabinett und die Diskussion und Verabschiedung durch den Bundestag und den Bundesrat.
Das Gesetz setzt die Regelungen der EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Es schreibt einen diskriminierungsfreien Zugang zu Strom- und Gasnetzen vor.
Der vorgelegte Entwurf sieht für Haushaltskunden auch künftig eine allgemeine Versorgungspflicht, "Grundversorgung" genannt, des Netzbetreibers vor und will auch die Tarifaufsicht der Bundesländer beibehalten. Neu eingeführt werden soll eine "Ersatzversorgung" des Netzbetreibers für Kunden, die normalerweise nicht von ihm beliefert werden.
Die neue Regulierungsbehörde kann nur Methoden zu Bestimmung der Netztarife beschliessen. Die Netztarife legen nach wie vor die Netzbetreiber selbst fest.
Neu im Gesetzentwurf ist ein Unterlassungsanspruch gegen Verstösse gegen das Gesetz, der von Wirtschafts- und auch Verbraucherverbänden geltend gemacht werden kann (§28). Gewinne durch Verstöße gegen das Gesetz kann die Bundesregulierungsbehörde abschöpfen (§29). Unterdessen stellt die Regulierungsbehörde für Post und Telekom bereits die Mitarbeiter für die zum 1. Juli vorgeschriebene Bundsregulierungsbehörde ein.
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