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Atomausstieg

Neues Gesetz tritt in Kraft

Seit letztem Samstag gilt das "Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität". Statt der Förderung der Kernenergie ist nunmehr ihre geordnete Beendung Zweck des Gesetzes.

29.04.2002, 13:00 Uhr
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Stromkosten© Sergej Toporkov / Fotolia.com

Bundesumweltminister Jürgen Trittin nannte das neue Atomgesetz, mit dem der Bau neuer Atomkraftwerke in Deutschland verboten wird, "die konsequente Antwort auf Tschernobyl": "Es trifft sich gut, dass der deutsche Atomausstieg am Jahrestag der Reaktorkatastrophe vor 16 Jahren rechtsverbindlich wird."

Das neue Atomgesetz, eines der zentralen umweltpolitischen Reformprojekte der Bundesregierung, sichert die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 juristisch ab. In dieser Vereinbarung hatten die AKW-Betreiber die Entscheidung der Bundesregierung und des Gesetzgebers akzeptiert, die Risiken der Atomenergienutzung neu zu bewerten. Das Ergebnis dieser Neubewertung bestätigt, wovon viele Fachleute und Politiker seit langem überzeugt sind: Die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung ist wegen ihrer hohen Risiken auf Dauer nicht hinnehmbar. Sie muss deshalb geordnet beendet werden.

Zu den Kernpunkten der Novelle gehört das Verbot des Neubaus von kommerziellen Atomkraftwerken und die Befristung der Regellaufzeit der bestehenden Atomkraftwerke auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme. Für jedes einzelne Atomkraftwerk legt das neue Gesetz eine maximal zulässige Reststrommenge fest. Allerdings können die Strommengen älterer AKW auf jüngere Anlagen übertragen werden. Im Vorgriff auf diese gesetzliche Regelung hatte das Unternehmen E.ON angekündigt, das AKW Stade vor Erreichung der Reststrommenge 2003 vom Netz zu nehmen. Erstmals wird die Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke gesetzlich festgeschrieben.

Mit der Pflicht der AKW-Betreiber, standortnahe Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente zu errichten und zu nutzen, werden die Entsorgungslasten zwischen den Bundesländern gerechter verteilt und die zentralen Zwischenlagerstandorte Gorleben und Ahaus erheblich entlastet. Die Errichtung von Zwischenlagern und das Verbot von Transporten in die Wiederaufarbeitung am Juli 2005 werden zu einer drastischen Reduzierung von Atomtransporten führen. Praktisch werden die Atomtransporte auf die Rückführung deutschen Atommülls aus der Wiederaufarbeitung beschränkt. Die Bundesrepublik ist verpflichtet, den im Ausland lagernden Atommüll zurückzunehmen.

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