Sie sind hier: Startseite
- Strom-Nachrichten
- Beschluss
Beschluss
Ökostrom anderer EU-Länder ist künftig förderfähig
Auch der Ökostrom aus anderen EU-Ländern kann künftig gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das jeweilige Land ebenfalls seine Ausschreibungen für deutsche Anlagen öffnet.
01.06.2016, 12:52 Uhr (Quelle: DPA)

Berlin - Künftig kann auch im EU-Ausland erzeugter Ökostrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. "Wir öffnen die Ausschreibung der Förderung erneuerbarer Energien für andere EU-Mitgliedstaaten", sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).
Förderung war eigentlich auf 2017 angesetzt
Zuvor hatte sich die Bundesregierung im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2014 mit der EU-Kommission darauf verständigt, dass ab 2017 die Förderung von fünf Prozent der jährlich neu zu installierenden Ökostrom-Leistung für Anlagen in anderen EU-Staaten geöffnet wird.Ökostrom-Förderung basiert auf Gegenseitigkeit
Die Kooperation basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Das heißt, Deutschland öffnet seine Ausschreibungen für Länder, die umgekehrt ihre Ausschreibungen auch für Anlagen in Deutschland öffnen. Der Strom muss zudem "physisch" nach Deutschland importiert werden können, damit der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Förderung aus dem EEG erhalten kann.Solarstrom macht den Anfang
In einem ersten Schritt soll eine Pilot-Ausschreibung für Solarstrom-Freiflächenanlagen geöffnet werden. Ab 2017 erfolgt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die anteilige Öffnung für andere Technologien.Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Strompreise vergleichen
Strom-Wissen
Lampe
Solaranlagen-Wartung
E-Scooter
Sicherungskasten
Sicherungskasten: eine wichtige Installation im kompakten Überblick
E-Bike