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Beschluss

Ökostrom anderer EU-Länder ist künftig förderfähig

Auch der Ökostrom aus anderen EU-Ländern kann künftig gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das jeweilige Land ebenfalls seine Ausschreibungen für deutsche Anlagen öffnet.

01.06.2016, 12:52 Uhr (Quelle: DPA)
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Europa-Flaggen© K.F.L. / Fotolia.com
Berlin - Künftig kann auch im EU-Ausland erzeugter Ökostrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. "Wir öffnen die Ausschreibung der Förderung erneuerbarer Energien für andere EU-Mitgliedstaaten", sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Förderung war eigentlich auf 2017 angesetzt

Zuvor hatte sich die Bundesregierung im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2014 mit der EU-Kommission darauf verständigt, dass ab 2017 die Förderung von fünf Prozent der jährlich neu zu installierenden Ökostrom-Leistung für Anlagen in anderen EU-Staaten geöffnet wird.

Ökostrom-Förderung basiert auf Gegenseitigkeit

Die Kooperation basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Das heißt, Deutschland öffnet seine Ausschreibungen für Länder, die umgekehrt ihre Ausschreibungen auch für Anlagen in Deutschland öffnen. Der Strom muss zudem "physisch" nach Deutschland importiert werden können, damit der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Förderung aus dem EEG erhalten kann.

Solarstrom macht den Anfang

In einem ersten Schritt soll eine Pilot-Ausschreibung für Solarstrom-Freiflächenanlagen geöffnet werden. Ab 2017 erfolgt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die anteilige Öffnung für andere Technologien.
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