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OLG: Photovoltaikanlage darf Nachbarn nicht blenden
Wenn die Photovoltaikanlage des Nachbarn regelmäßig unangenehm reflektiert, muss man das nicht unbedingt hinnehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab einem Kläger recht, der sich durch die Blendung der Solarmodule des Nachbarhauses gestört fühlte.

Düsseldorf - Sogenannte Solardächer dürfen nicht die Nachbarn blenden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Kläger hatte die Blendwirkung der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Nachbarhauses beanstandet. Deren Eigentümer muss nun für Abhilfe sorgen (OLG Düsseldorf I-9 U 35/17).
Recht für Solaranlagen-Betreiber in erster Instanz
In erster Instanz hatte er sich noch mit dem Argument durchsetzen können, dass die Solaranlage immerhin staatlich gefördert werde und somit erwünscht sei. Daher müsse der Nachbar sie dulden - auch die dadurch verursachte unangenehme Spiegelung des Sonnenlichts.
Oberlandesgericht: Einzelfall muss betrachtet werden
Das sah das Oberlandesgericht anders. Aus der gesetzgeberischen Entscheidung zugunsten der Photovoltaik ergebe sich nicht grundsätzlich eine Duldungspflicht für die Nachbarn. Es komme auf den Einzelfall an.
Fall: Sonnenlicht-Reflexion an 130 Tagen im Jahr
In diesem Fall hatte der Gutachter eine zeitweise bis zur völligen Blendung führende Reflexion des Sonnenlichts an immerhin 130 Tagen im Jahr festgestellt - bis zu zwei Stunden täglich. Das müsse der Kläger nicht hinnehmen, entschieden die Richter mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, gegen das keine Revision zugelassen wurde.
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