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BGH-Urteil

Pächter muss Strom auch ohne Vertrag zahlen

Hat ein Pächter eine offene Stromrechnung, muss sie nicht von den Grundstückbesitzern übernommen werden, auch dann nicht, wenn der Pächter keinen Stromvertrag geschlossen hat. Ob Energierechnungen vom Lebenspartner mitbezahlt werden müssen, hat der BGH hingegen noch nicht entschieden.

03.07.2014, 09:46 Uhr (Quelle: DPA)
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Strompreiserhöhung© Martin Saure / Fotolia.com

Karlsruhe (dpa/red) - Grundstückseigentümer haften bei Energielieferungen nicht für ihre Pächter oder Mieter und müssen eine offene Stromrechnung daher nicht übernehmen. Das gilt einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zufolge auch dann, wenn kein schriftlicher Vertrag über den Bezug von Strom vorliegt.

Pächter ohne Stromvertrag

Die Richter wiesen mit ihrem Urteil vom Mittwoch die Klage des Versorgers Eon Hanse ab. Das Unternehmen wollte von einem Grundstücksbesitzer rund 32.500 Euro für Stromlieferungen an dessen Pächter haben. Der Betreiber einer Pizzeria hatte jedoch keinen schriftlichen Vertrag mit Eon Hanse geschlossen. Aus Sicht des BGH war dennoch der Pächter Vertragspartner von Eon, da er über die Stromanschlüsse verfügen konnte und den Strom auch nutzte. Er müsse die Rechnungen daher auch bezahlen.

Gasrechnung ohne Vertrag

In einem ähnlichen Fall hat der BGH am Mittwoch geprüft, ob eine Frau die Gasrechnungen ihres Ex-Partners bezahlen muss, obwohl sie nie mit ihm zusammengewohnt hat. Ein schriftlicher Vertrag über den Bezug von Gas existierte auch hier nicht - weder mit dem Mann noch mit der Frau. Eine Entscheidung wollen die Richter am 22. Juli treffen.

Frau steht im Mietvertrag

Der Mann lebte nach der Trennung allein in dem Haus und bezog knapp drei Jahre lang Gas. Seine Rechnungen von insgesamt 7.000 Euro zahlte er nicht. 2008 drehte der Berliner Gasversorger Gasag den Hahn zu und verlangte die offenen Summe von der Frau. Sie habe den Mietvertrag schließlich mitunterschrieben.

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