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PESAG-Strompreise werden ab 1. Oktober angepasst
Vor dem Hintergrund des seit April geltende "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (EEG) und das im Mai in Kraft getretene "Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung" (KWK) sieht sich auch die PESAG gezwungen, die Strompreise zu erhöhen.

Mit dem EEG will die Bundesregierung bis 2010 den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von derzeit 5 auf 10 Prozent verdoppeln. Die besondere Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen soll außerdem den Klimaschutz verbessern. Die Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, die so erzeugte Energie zum garantierten Preis aufzukaufen, der deutlich über dem Einkaufs- oder Erzeugungspreis aus herkömmlichen Kraftwerken liegt. "Die PESAG ist nicht in der Lage, die durch die Gesetzgebung ausgelösten neuen Kostenlasten zu kompensieren, so daß die Strompreise zum 1. Oktober erhöht werden müssen", so Meinolf Päsch, Pressesprecher der PESAG. Nach der jetzt erfolgten Genehmigung durch die Preisaufsicht zahlt der PESAG-Kunde zum Beispiel für die Allgemeinen Tarife rund 0,9 Pfennig zzgl. Mehrwertsteuer mehr pro Kilowattstunde (kWh). Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresbedarf von 3.500 kWh bedeutet dies eine Erhöhung von monatlich rund 3 DM. Die PESAG-Kunden aus Industrie, Handel und Dienstleistungen sowie die Heizungskunden und die Kunden der PESAG-Produkte Prima-Paket, Partner-Paket und Profi-Paket sind gesondert über die Preisanpassung informiert worden.
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