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"Karussellgeschäfte"

Prozess um Steuerbetrug bei CO2-Handel begonnen

Mit betrügerischen "Karussellgeschäften" soll eine Bande beim Online-Handel mit CO2-Zertifikaten einen immensen Steuerschaden verursacht haben. Ein solcher Umsatzsteuerbetrug mit Zertifikaten wurde inzwischen in vielen europäischen Ländern aufgedeckt. Zum Prozessstart beteuerte einer der beiden Hauptangeklagten seine Unschuld.

17.07.2013, 10:57 Uhr (Quelle: DPA)
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CO2 Ausstoß© designeo / Fotolia.com

Hamburg (dpa/red) - Beim Handel mit Verschmutzungsrechten für den Klimaschutz soll eine Bande den Staat um mehr als 30 Millionen Euro Steuern betrogen haben. Zwei 40 und 32 Jahre alte Angeklagte stehen seit Dienstag wegen bandenmäßiger Umsatzsteuerhinterziehung in 25 Fällen vor dem Hamburger Landgericht. Ihnen drohen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Zum Prozessauftakt erklärte der Verteidiger des 32-Jährigen: "Mein Mandant ist unschuldig."

Aussagen wird der Angeklagte aber erst am nächsten Prozesstag (23.7.), denn der erste Verfahrenstag wurde in Rücksicht auf die angeschlagene Gesundheit eines weiteren Angeklagten, eines 46 Jahre alten Steuerberaters, vorzeitig beendet. Er und eine 35 Jahre alte Frau von einer Wirtschaftsprüfungskanzlei sind wegen Beihilfe in zehn Fällen angeklagt.

Firmen nur zum Zweck des Steuerbetrugs gegründet

Beim Online-Handel mit CO2-Zertifikaten sollen die Männer zwischen Juni 2009 und Mai 2010 über Firmen, die laut Anklage nur zum Zweck der Steuerhinterziehung gegründet wurden, mehr als fünf Millionen Tonnen Verschmutzungsrechte in einer Kette "durchgehandelt" haben - und zwar je innerhalb weniger Minuten. Über mehrere Firmen seien die Zertifikate an "gutgläubige Abnehmer", meist Banken, gelangt, erklärte Oberstaatsanwältin Nana Frombach.

Nach betrügerischen "Karussellgeschäften" mit hohen Verlusten für den Fiskus waren Union und FDP im Jahr 2010 gegen Steuerbetrug beim CO2-Handel vorgegangen. Damals war Umsatzsteuerbetrug mit Zertifikaten in vielen europäischen Ländern aufgedeckt worden: Verkäufer führten die Mehrwertsteuer nicht ab, Käufer machten jedoch beim Finanzamt die Vorsteuer geltend. Seit der neuen Regelung sind die Käufer der Emissionsrechte für die Abführung der Steuer zuständig: Wer also die Vorsteuer kassiert, soll auch die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

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