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Urteil

Reaktor-Zwangspause: Keine Entschädigung für Eon

Nach der Zwangspause für zwei Eon-Reaktoren klagte das Energieunternehmen auf Schadenersatz. Diese Klage wurde jetzt vom Landgericht Hannover abgewiesen. Eon hätte sich damals an das Verwaltungsgericht wenden müssen, so die Begründung.

04.07.2016, 16:30 Uhr (Quelle: DPA)
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Kraftwerk© wlad074 / Fotolia.com

Hannover – Der Energieriese Eon hat trotz der Zwangspause zweier Atommeiler nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Hannover wies am Montag eine Klage über rund 380 Millionen Euro ab. Zur Begründung hieß es, dass der Energiekonzern gegen den damaligen Verwaltungsakt vor ein Verwaltungsgericht hätte ziehen müssen. Da diese Anfechtung ausblieb, sah sich das Landgericht nicht veranlasst, über Schadenersatzfragen inhaltlich zu entscheiden. Denn eine Schadenersatzpflicht entfalle, "wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden".

Eon hätte vor das Verwaltungsgericht ziehen sollen

Im Kern folgte die 19. Zivilkammer unter Vorsitz von Martin Schulz damit dieser Linie: Eon habe damals nicht das Naheliegende versucht, nämlich vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, und dürfe sich daher über die Folgen im Nachhinein auch nicht beschweren. Ein Sprecher des Eon-Konzerns sagte: "Wir prüfen die Entscheidung des Gerichts." Eon sehe seinen verlangten Schadenersatzanspruch im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung am Bundesgerichtshof BGH, daher sei "eine Berufungseinlegung wahrscheinlich", teilte er mit.

Im März 2011 hatte die Politik unter dem Eindruck des Reaktorunglücks an der japanischen Ostküste sieben deutsche Meiler herunterfahren lassen. Nach dem dreimonatigen Moratorium folgte die Änderung des Atomgesetzes mit dem endgültigen Aus für zunächst acht Kraftwerke und dem Ausstiegsszenario für die übrigen Anlagen bis Ende 2022.

Isar 1 und Unterweser vorübergehend stillgelegt

Geklagt in Hannover hatte die inzwischen in PreussenElektra umbenannte Tochter Eon Kernkraft GmbH. Sie wandte sich gegen die von Bayern und Niedersachsen 2011 verhängte vorübergehende Betriebseinstellung der Atomkraftwerke Isar 1 und Unterweser. In der Klage ging es um Ansprüche gegen Bayern, Niedersachsen und die Bundesrepublik.

Das Urteil des Gerichts steht vor dem Hintergrund einer politischen Gemengelage über das Für und Wider und die Sicherheit der Atomkraft. Die Kammer argumentiert, dass Eon die aufschiebende Wirkung mit dem Gang zum Verwaltungsgericht durchaus zumutbar gewesen sei: "Für die betroffenen Kernkraftwerke lagen Betriebsgenehmigungen vor." Erst kurz vor der Fukushima-Katastrophe sei eine Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke beschlossen worden. "Die Klägerin trägt zudem selbst vor, die Situation der deutschen Kernkraftwerke sei mit der in Japan nicht vergleichbar." Die Kammer ließ daher auch das Argument nicht gelten, dass der öffentliche Druck damals zu groß gewesen sei, um ein Weiterlaufen der Meiler durchzuziehen. Die Kernenergie sei in Deutschland schon immer umstritten, was Eon auch gewusst habe.

Eon kämpft gegen rote Zahlen

Eon dagegen sieht sich bei Isar 1 und Unterweser enteignet und verlangt daher eine Entschädigung. "Ich erwarte Gerechtigkeit", hatte Konzernchef Johannes Teyssen im Frühjahr zu den Atomklagen bei der Vorlage seiner Jahreszahlen gesagt. Diese waren - nicht zuletzt wegen der Folgen der Energiewende - tiefrot. Die deutschen Energieriesen kämpfen seit dem Start des Atomausstiegs um neue Geschäftsmodelle.

Auch in den bisherigen Verfahren zum 2011 verhängten Atom-Moratorium hatten sich die Gerichte zugeknöpft gezeigt: In Essen korrigierte das Gericht Ende 2015 den Schadenersatzanspruch von RWE noch vor der Entscheidung deutlich nach unten, in Bonn kassierte der EnBW-Konzern im Februar 2016 eine glatte Abweisung.

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