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Verfassungsgericht

Referendum zu Ölbohrungen vor Kanaren verboten

Zu den Erdölbohrungen vor den Kanaren wollte die kanarische Regierung eine Volksabstimmung durchführen. Das Referendum wurde aber vom spanischen Verfassungsgericht untersagt. Die spanische Regierung hat der Firma Repsol bereits Probebohrungen nahe der Kanarischen Inseln erlaubt.

05.11.2014, 10:49 Uhr (Quelle: AFP)
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Spanien

Madrid (AFP/red) - Spaniens Verfassungsgericht hat auf Antrag der Regierung in Madrid ein geplantes Referendum über Erdölbohrungen vor den Kanarischen Inseln untersagt. Die Richter äußerten sich am Dienstag zwar nicht zum Thema der Abstimmung, verboten aber die Dekrete der Kanaren-Regierung zur Abhaltung des Referendums. Die Regierung des Regionalpräsidenten Paulino Rivero hatte die Vorbereitungen für die am 23. November geplante Abstimmung auf Eis gelegt, nachdem Madrid seinen Einspruch vor Gericht eingelegt hatte.

Genehmigung für Probebohrungen

Mitte August erteilte Spaniens Regierung unter dem konservativen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy dem spanischen Konzern Repsol die Genehmigung für Probe-Ölbohrungen rund 50 Kilometer vor den Inseln Lanzarote und Fuerteventura. Einwohner und Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace, WWF und Birdlife kritisierten das Vorhaben als schwere Bedrohung für Umwelt und Tourismus, die wichtigste Einnahmequelle der Kanaren. Die Kanaren liegen gut hundert Kilometer westlich von Marokko im Atlantik und werden jährlich von Millionen Touristen besucht.

Volksabstimmung zu den Gas- und Erdölerkundungen

Der Mitte-rechts-Politiker Rivero wollte die Bewohner der Inselgruppe über folgende Frage abstimmen lassen: "Denken Sie, dass die Kanaren ihr Modell für Umwelt und Tourismus ändern sollten zugunsten von Gas- und Erdölerkundungen?" Doch aus Sicht der Landesregierung ist die Regionalregierung der Kanaren nicht dazu berechtigt, derartige Volksabstimmungen abzuhalten. Das Verfassungsgericht schloss sich dieser Meinung nun an.

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