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Restlaufzeiten für Kraftwerke könnten deutlich kürzer ausfallen
Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass die geplante Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke kürzer ausfallen wird bisher vermutet. Ohne Beteiligung des Bundesrats sei lediglich eine "moderate" Verlängerung möglich, die verfassungsrechtliche Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen.

Hamburg (ddp/red) - Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke wird wegen des Widerstands vieler Bundesländer womöglich noch deutlich knapper ausfallen als bislang vermutet. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Spiegel" gehen die Verfassungsrechtler des Bundesjustizministeriums in einer Stellungnahme davon aus, dass die Laufzeiten ohne Beteiligung des Bundesrats nur um zwei Jahre und vier Monate verlängert werden dürfen.
Prüfung noch nicht abgeschlossen
Das Ministerium stellte am Samstag jedoch klar, das die verfassungsrechtlichen Fragen noch nicht abschließend geklärt seien. Der Bericht suggeriere, dass das Justizministerium die Laufzeiten ohne Beteiligung des Bundesrates nur um zwei Jahre und vier Monate verlängern wolle. "Dieser Bericht trifft nicht zu. Es gibt verschiedene Berechnungsmodelle und die verfassungsrechtliche Prüfung ist nicht abgeschlossen."
Moderate Verlängerung verfassungsrechtlich unbedenklich
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, welche Laufzeitverlängerung verfassungsrechtlich unangreifbar ist, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Eine Expertise aus dem Justizministerium orientiert sich laut "Spiegel" nicht an der gesamten Laufzeit der Anlagen, sondern an der Reststrommenge, die deutsche Atomkraftwerke noch produzieren dürfen. Verteilt auf die 17 deutschen Atomkraftwerke entspräche dies einer durchschnittlichen Laufzeit von sieben Jahren. Ein Drittel davon sei eine "moderate Verlängerung", zitiert das Magazin aus der Stellungnahme. Das entspräche zwei Jahren und vier Monaten.
Ministerien raten zu Zurückhaltung
Innenministerium und Justizministerium empfehlen, generell eher zurückhaltend aufzutreten, um Probleme mit dem Verfassungsrecht und einen Konflikt mit dem Bundesrat zu vermeiden. Die schwarz-gelbe Koalition hat im Bundesrat keine Mehrheit mehr, die sozialdemokratisch geführten Länder haben bereits ihren Widerstand angekündigt.
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