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Schiedsstelle abgelehnt
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) lehnt das Schiedsstellenverfahren der Verbändevereinbarung II plus ab.

Die VVII plus sieht vor, dass Netzbetreiber, die in einer Strukturklasse die höchsten Netznutzungsentgelte verlangen, im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens die Netznutzungsentgelte überprüfen lassen müssen, wenn dies ein Netznutzer verlangt. Damit soll der Einstieg in ein Vergleichsmarktkonzept bei der Beurteilung von Netznutzungsentgelten erreicht werden. "Eine Anwendung des Schiedsgerichtsverfahrens nach VVII plus ist eine Privatisierung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht nach den Regeln der etablierten Elektrizitätswirtschaft. Darauf werden wir uns nicht einlassen. Zuständig für die Missbrauchsaufsicht sind die Kartellbehörden und zwar auf Grundlage geltender Gesetze," so Dr. Henning Borchers, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter, bne.
Die in der Verbändevereinbarung vorgeschlagene Methodik und insbesondere die bisher vorgelegte Datenbasis ließen einen Vergleich der Entgelte ohnehin nur unvollständig zu. Lediglich gut die Hälfte der Netzbetreiber haben bisher die erforderlichen Daten veröffentlicht.
Auch gebe es bisher keine Schiedsstelle, die aus Sicht des bne ausreichend kompetent und unabhängig ist, um solche Verfahren durchzuführen. Daher habe die selbsternannte Schlichtungsstelle, die sich vor einigen Tagen selbst ins Gespräch gebracht hat, aufgrund ihrer Zusammensetzung aus ehemaligen Managern der etablierten Elektrizitätswirtschaft keine Legitimation.
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