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Schlagabtausch zum Fracking-Gesetz im Bundestag
Das sogenannte Fracking-Gesetz wird jetzt im Bundestag beraten. Nicht nur Grünen und Linken ist das Gesetzespaket nicht streng genug, auch Abgeordnete von CDU/CSU und SPD wollen das Verbot ausweiten. Umweltministerin Hendricks dagegen verteidigt den Entwurf als einen "Schritt zu mehr Rechtssicherheit".

Berlin (dpa/AFP/red) - Das sogenannte Fracking-Gesetz ist bereits vom Kabinett beschlossen worden und wird nun in erster Lesung im Bundestag beraten. Grüne und Linke sprechen von einem Ermöglichungsgesetz, auch vielen Abgeordneten von Union und SPD ist das Gesetzespaket der Bundesregierung nicht streng genug.
Unionspolitiker wollen Verbotsgebiete ausweiten
So fordert eine Gruppe von rund 100 Unions-Abgeordneten, eine Ausweitung der Gebiete, in denen Fracking und die Versenkung von Lagerstättenwasser verboten sein soll, um das Trinkwasser zu schützen. Mit dem Gesetz soll die Technologie unter strengen Auflagen bundesweit ab 2016 erprobt werden. In sensiblen Regionen wie Wasserschutzgebieten soll Fracking aber verboten werden. Zudem ist ein Fracking-Verbot bis zu einer Tiefe von 3000 Metern geplant, das aber bei grünem Licht für Erprobungsmaßnahmen aufgehoben wird.
Weniger Abhängigkeit von Lieferanten
Ab 2019 kann es eine kommerzielle Förderung geben. Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung. In den USA hat die Technologie zu einem Sinken der Energiepreise geführt. In Deutschland werden Reserven vermutet, die den Bedarf theoretisch über zehn Jahre decken und die Abhängigkeit von Lieferländern wie Russland mindern könnten.
Hendricks verteidigt Gesetzesentwurf
Hendricks hat den Gesetzentwurf als Schritt zu mehr Rechtssicherheit verteidigt. Bislang stehe der Einsatz der Technologie in Deutschland "auf einer unzureichenden rechtlichen Grundlage", sagte Hendricks. Der Gesetzentwurf sehe nun "sehr strenge Regeln vor", betonte sie. "Wir nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst." Höchste Priorität habe der Schutz des Trinkwassers und damit die Gesundheit der Bürger.
Mit der bisherigen Rechtslage habe ein Unternehmen, das die Technologie einsetzen wolle, sehr gute Chancen, dies gerichtlich durchzusetzen, erklärte Hendricks. Vieles, was von den Behörden bisher nicht rechtssicher untersagt werden könne, solle nun gesetzlich verboten werden. Unter anderem würden Schutzgebiete festgelegt, in denen Fracking ganz ausgeschlossen sein soll. Auch werde eine strenge Überwachung der Fracking-Projekte festgelegt.
Komplettes verbot nicht möglich
Ein Komplettverbot hingegen sei nicht zu machen, sagte die Ministerin. Der Staat könne nicht Technologien verbieten, die noch gar nicht ausreichend erforscht seien. Zudem werde Fracking-Technik auch für die Erschließung von Heilquellen und in der Geothermie, also der Nutzung von Erdwärme, benötigt. "Die Technologie als solche ist nicht einfach verbietungsfähig", schlussfolgerte Hendricks.
Zugleich machte sie erneut ihre eigene Skepsis in Bezug auf Fracking deutlich. Sie habe "große Zweifel", dass die Technologie in Deutschland "unter energiepolitischen Gesichtspunkten" gebraucht werde. Auch sei ungewiss, ob Fracking hierzulande kommerziell interessant sei. Das Zeitalter der fossilen Rohstoffe werde "in absehbarer Zeit" enden, zeigte sich Hendricks überzeugt. "Die Zukunft gehört den Erneuerbaren."
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