- Strom-Nachrichten
- Urteil
Schleswag muss DSA-Strom durchleiten
Rund 400 private Haushalte aus dem Netzbereich der Schleswag, die im März 2001 in die Notstromversorgung gefallen waren, können zum 9. Mai 2001 von der DSA Deutsche Strom AG versorgt werden.

Im März dieses Jahres haben die beiden Energieunternehmen abos energie AG und 2000 Stromvertrieb AG ihren Geschäftsbetrieb aufgrund Insolvenz eingestellt. Viele Kunden sind daraufhin in die Notstromversorgung gefallen. Die DSA Deutsche Strom AG hat den betroffenen Kunden ein Angebot zur Übernahme ihrer Stromverträge gemacht.
Das Landgericht Kiel folgte nun der Argumentation der DSA Deutsche Strom AG, die den Anspruch auf Durchleitung nach § 6 EnWG per einstweiliger Verfügung für ihre Kunden durchgesetzt hat. Die Kunden hatten mit einer Einverständniserklärung der Übertragung ihrer Stromverträge auf die DSA Deutsche Strom AG zugestimmt.
Die Schleswag hatte diese Übertragung abgelehnt. Zwischen den Kunden und der Schleswag sei ein faktischer Vertrag durch Bezug von Strom zustande gekommen, der nicht wirksam gekündigt sei. Eine Einverständniserklärung enthalte keine ausreichende Kündigungsvollmacht.
Vom Gericht wurde für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 DM angedroht. Von diesem Urteil dürfte eine bundesweite Signalwirkung für die anderen noch blockierenden Energieunternehmen ausgehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Lampe
Solaranlagen-Wartung
E-Scooter
Sicherungskasten
Sicherungskasten: eine wichtige Installation im kompakten Überblick
E-Bike