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Schlichtungsstelle Energie ist oft erfolgreich

Wer Ärger mit seinem Strom- oder Gasanbieter hat, kann sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Diese vermittelt zwischen den Parteien, wenn diese nicht zu einer Einigung gelangen. Häufig geht es dabei um die Abrechnung oder den Vertrag. Die Erfolgsbilanz der Schlichtungsstelle kann sich sehen lassen.

18.02.2015, 13:37 Uhr
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Strompreise© Eisenhans / Fotolia.com

Bonn/Berlin (dpa/tmn/red) - Nach Daten der Bundesnetzagentur haben rund 80 Prozent der Haushalte ihren Anbieter noch nie gewechselt. Sie bleiben bei ihrem Grundversorger - obwohl das Angebot groß ist: So gibt es bundesweit 1100 Stromanbieter und 900 Gasversorger, erklärt Thomas Kunde, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle Energie in Berlin. Immerhin: Etwa die Hälfte der Kunden hat bei dem lokalen Marktführer einen billigeren Tarif gewählt, wie aus dem aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur für 2013 hervorgeht.

Schlichtungsstelle berät seit 2011

Streitfälle landen vor der Schlichtungsstelle Energie, die sich seit 2011 um Streitigkeiten zwischen Versorgern und Kunden kümmert. Im vergangenen Jahr landeten 9300 Anträge auf dem Schreibtisch des Ombudsmanns Jürgen Kipp, der früher Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg war. Fast die Hälfte der Eingaben (48 Prozent) bezog sich auf die Abrechnung, also zum Beispiel die Höhe von Nachforderungen, Zählerstände, geleistete Vorauszahlungen oder die Abschlagshöhe.

Gute Erfolgsquote für die Schlichter

Fast ebenso viele (44 Prozent) entfielen auf den Vertrag. Die übrigen Eingaben entfielen auf Lieferantenwechsel (drei Prozent), defekte Zähler und Sachschäden (je ein Prozent) sowie sonstige Themen (zwei Prozent). Die gute Nachricht: In 85 Prozent der Fälle konnte die Schlichtungsstelle laut Kunde eine Einigung herbeiführen.

Solchem Ärger können Verbraucher aber auch vorbeugen. "Viele Kunden schauen beim Wechsel vor allem auf den Preis", sagt Andrea Grimm von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dabei sei ein Blick auf die Vertragskonditionen weit wichtiger. Ein weiteres häufiges Problem ist, dass Energiekunden ihren Abrechnungen nicht genug Aufmerksamkeit schenken.

Fallbeispiel und Lösung

In einem Fall sollte ein Kunde 12.000 Euro an seinen Gasanbieter nachzahlen. Der Verbrauch war jahrelang geschätzt worden - und zwar viel zu niedrig. Dass die Werte nur geschätzt wurden, war dem Kunden auf seiner jährlichen Abrechnung stets mitgeteilt worden. Die üppige Nachforderung überraschte ihn dennoch. Der Vorschlag des Schlichters: Der Gesamtverbrauch sollte auf die einzelnen Jahre unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Preise aufgeteilt werden. Dadurch ergab sich eine niedrigere Summe. Diese sollte der Kunde außerdem in Raten zahlen können. Eine Lösung, mit der am Ende alle leben konnten.

Empfehlung der Schlichtungsstelle nicht bindend

Ein Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie ist für Verbraucher kostenfrei. Die Kosten tragen die Unternehmen, die zur Teilnahme an der Schlichtung verpflichtet sind. Wollen sich Kunden an den Ombudsmann wenden, müssen sie ihr Anliegen im Antrag beschreiben und alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Der Schlichter holt dann vom Unternehmen eine Stellungnahme ein und macht einen Einigungsvorschlag. Die Empfehlung ist für Unternehmen nicht bindend.

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