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Solarförderung: Das sind die neuen Regelungen
Ab Juli 2010 wird es Änderungen für die Solarförderung geben, haben Union und FDP beschlossen. Die Änderungen sind zunächst bis 2011 befristet und betreffen nicht jede Art von Solaranlagen. Hier können Sie lesen, ob Sie von der Änderung profitieren können oder Nachteile haben werden.

Berlin (red) – Nach Aussagen der Sprecher von CDU und FDP hat sich die Koalition darauf geeinigt, künftig die Höhe der Einspeisevergütung von Solarstrom zu verändern. Die Änderungen werden ab Juli in Kraft treten.
Erhöhte Einspeisevergütung für Dachanlagen
Für die Einspeisung des Solarstroms ins Netz wird die Förderung weiter sinken. Ab Juli wird die Vergütung um weitere 16 Prozent gekürzt, so entsteht eine Kürzung von insgesamt 25 Prozent, wenn man die neun Prozent vom Jahresanfang mit einrechnet. In den kommenden Jahren soll die jährliche Kürzung von neun Prozent beibehalten werden.
Nur beim Eigenverbrauch des Solarstroms von Dachanlagen erhöht sich die Förderung von 3,5 auf acht Cent. Es bietet sich also künftig an, so viel Strom wie möglich im eigenen Haushalt zu verbrauchen, da die Vergütungen bei der Einspeisung ins Stromnetz sinken. Erste Anbieter machen sich das neue Förderungsmodell bereits zunutze.
Keine Förderung für Solaranlagen auf Äckern
Eine Förderung für Anlagen auf Ackerflächen wird es ab Juli nicht mehr geben. Als Ausnahmen gelten Anlagen, die bis 2010 genehmigt wurden und bis 2011 ans Netz gegangen sind. Anstatt den Anlagen auf Äckern wird künftig eine Förderung für Photovoltaikanlagen in Gewerbegebieten gewährleistet.
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