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- Durchleitungsverweigerung der Veag
Standortnachteil der ostdeutschen EVU
Den EVU im Osten der Republik sind die Vorteile der Leipziger Strombörse verwehrt.

Die Stadtwerke Leipzig begrüßen den Start der Strombörse in Leipzig, der für morgen vorgesehen ist. Gleichzeitig weisen sie aber darauf hin, dass die ostdeutschen Energieunternehmen wegen der immer noch geltenden Einschränkungen durch die Braunkohleschutzklausel und die generelle Verweigerungshaltung der Vereinigten Energiewerke Berlin AG (VEAG), Strom durchzuleiten, nicht von ihren Vorteilen profitieren können. "Ostdeutschland bleibt von der Nutzung des Wettbewerbsinstruments einer Strombörse ausgeschlossen, da an der Börse gehandelter Strom durch die Verweigerungshaltung der Veag nicht durchgeleitet werden kann. Die Strompreise sind in Ostdeutschland im Durchschnitt immer noch höher als im Rest der Republik - ein erheblicher Standortnachteil", erläutert Wolfgang Wille, Geschäftsführer der Stadtwerke Leipzig GmbH. Die Vorteile einer Strombörse, die vor allem im günstigen Einkauf von Strom in unterschiedlichen Lastzeiten liegen, würden den hiesigen Energieunternehmen zum Nachteil der Kunden auf diese Weise verwehrt. Aufgrund von Liquiditätsproblemen lege die Veag die Braunkohleschutzklausel und die damit verbundene Möglichkeit zur Durchleitungsverweigerung extensiv aus - zum Nachteil aller hiesigen Stromverbraucher. Die VEAG brauche deshalb eine politische Lösung, denn die ostdeutsche Braunkohle sei langfristig rentabel. "Ziel müssen die gleichen Wettbewerbsbedingungen in Ost und West sein, damit auch alle von einer Strombörse profitieren können", fordert Wolfgang Wille.
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