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Steuerrabatte für Gebäudesanierung immer noch fraglich
Eine Einigung im Streit zwischen Bundestag und Bundesrat um Steuerrabatte für energiesparende Gebäudesanierungen lässt weiter auf sich warten. Am Mittwoch vertagte der Vermittlungsausschuss das Thema erneut ohne Entscheidung, wie ein Sprecher des Bundesrats mitteilte.

Berlin (AFP/red) - Die Bundesregierung will, dass Hausbesitzer zehn Jahre lang jeweils zehn Prozent ihrer Sanierungskosten für energiesparende Maßnahmen steuerlich geltend machen können. Die Länder wollen die damit verbundenen Steuerausfälle nicht mitfinanzieren. Der Vermittlungsausschuss aus Vertretern von Bundestag und Bundesrat soll die Blockade überwinden. Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist ein zentraler Baustein der im Sommer beschlossenen Energiewende.
Etwa ein Drittel der in Deutschland jährlich insgesamt verbrauchten Energie entfällt auf private Haushalte, der Löwenanteil von 90 Prozent davon wird für Heizen und Warmwasseraufbereitung verwendet. Insbesondere bei älteren Gebäuden gibt es sehr große Einsparpotenziale. Sie zu nutzen gilt als mitentscheidend, wenn Deutschland die eigenen Energiespar- und Klimaschutzziele erreichen will. Steuerliche Vergünstigungen sollen ein Mittel sei, die Investitionsbereitschaft in diesem Bereich zu fördern. Zudem soll es mehr direkte Fördermittel geben.
"Hängepartie" stelle Sanierungsziele in Frage
Scharfe Kritik an der erneuten Vertagung des Themas im Vermittlungsausschuss kam von den Grünen und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die Bau- und Wohnungsexpertin der Grünen im Bundestag, Daniela Wagner, wies der Bundesregierung die Schuld zu. Bisher habe sie noch keinen Vorschlag für einen ernsthaften Kompromiss mit den Ländern vorgelegt, erklärte sie. Für die Sanierungsziele sei dies "fatal". Der BDEW sprach von einer "Hängepartie", die nur zu Investitionszurückhaltung führe und den Klimaschutzzielen "diametral entgegenläuft". Es müsse endlich eine Einigung her.
Vertagt wurde zudem das neue Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid, der sogenannten CCS-Technologie. Auch bei den Beratungen über ein neues Abfallrecht und das Telekommunikationsrecht gab es keine Annäherung, auch diese Themen bleiben weiter im Vermittlungsausschuss.
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