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Strom-Abschlag muss sich am Verbrauch orientieren
Für den Abschlag müssen Stromversorger die tatsächlichen Verbrauchswerte als Grundlage nehmen. Das entschied das Landgericht in Düsseldorf. Die Abschläge müssen demnach jährlich angepasst werden, wenn der tatsächliche Verbrauch von den zuvor angenommenen Werten abweicht.

Düsseldorf (dpa/tmn/red) - Energieversorger müssen Abschläge für die Lieferung von Strom nach dem tatsächlichen Verbrauch bemessen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 12 O 474/12) hervor, auf das die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam macht. Demnach ist es nicht zulässig, die bei Vertragsschluss angenommenen Verbrauchswerte weiterhin zur Grundlage zu nehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Guthaben auszahlen lassen
Betroffene Kunden sollten in diesen Fällen aktiv werden, raten die Verbraucherschützer. So können sie den Angaben zufolge verlangen, dass künftige Abschläge entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch aus der Jahresendabrechnung festgelegt werden. Maßgeblich ist dabei der zu Beginn des neuen Lieferjahres geltende Preis. Soll Guthaben mit laufenden Abschlägen verrechnet werden, können Kunden verlangen, dass das Guthaben ausgezahlt wird.
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