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Flugausfall
Stromausfall legt Hamburger Flughafen lahm
Tausende Fluggäste saßen am vergangenen Sonntag am Hamburger Flughafen fest. Ein Stromausfall führte dazu, dass der Flugverkehr komplett eingestellt wurde. Können Passagiere nun auf eine Entschädigung hoffen?
04.06.2018, 11:41 Uhr (Quelle: DPA)

Hamburg/ Hannover - Nach einem stundenlangen Stromausfall hat der Hamburger Flughafen seinen Betrieb für den gesamten Sonntag (3.6.2018) eingestellt. Dazu habe man sich gezwungen gesehen, teilte das Unternehmen auf Twitter mit. "Es ist nicht gelungen, den Fehler zu beheben." Tausende Passagiere hatten stundenlang am Flughafen ausgeharrt, in der Hoffnung, doch noch abfliegen zu können.
Sprecherin: Kurzschluss führte zu einem Stromausfall
Aus Sicherheitsgründen konnten seit etwa 10.00 Uhr keine Flugzeuge mehr starten oder landen, berichtete eine Flughafen-Sprecherin. Der Stromausfall war nach ihren Angaben auf einen Kurzschluss zurückzuführen. Bereits am Vormittag mussten hunderte Fluggäste das Gebäude verlassen. Nach Angaben des Flughafens wickelt er sonntags gewöhnlich rund 200 Starts und Landungen ab. Alle Techniker arbeiteten mit Hochdruck an der Wiederaufnahme des Betriebs, dennoch gelang es bis zum Nachmittag nicht, die Systeme wieder hochzufahren. Zunächst gab es keine Erklärungen dafür, warum der Flughafen so großflächig getroffen wurde. Der Flughafen Hamburg ist mit mehr als 17 Millionen Passagieren jährlich nach Angaben des Flughafenbetreibers der fünftgrößte in Deutschland.Flugausfall: Steht Passagieren eine Entschädigung zu?
Die eher schlechte Nachricht für Passagiere: Bei den Flugausfällen infolge des Stromausfalls am Hamburger Flughafen können betroffene Passagiere nicht auf Ausgleichszahlungen nach EU-Recht hoffen. "Da werden die Airlines drum herumkommen", sagt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Ein solcher Vorfall sei als außergewöhnlicher Umstand zu betrachten - und dann ist eine Fluggesellschaft von der Zahlung befreit. Wird ein Flug annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eigentlich eine Entschädigung zu, je nach Flugdistanz sind das 250 bis 600 Euro. Allerdings ist eine Fluggesellschaft verpflichtet, für die Passagiere eine alternative Beförderung zum Zielort zu organisieren, etwa einen Ersatzflug oder eine Bahnfahrt. Und sie muss ihre Gäste bei Bedarf in einem Hotel unterbringen. Wenn die Airline sich nicht kümmert, könne ein Passagier sich eigenhändig eine Ersatzbeförderung organisieren, so Degott - und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Er muss den Urlauber auf alternativen Wegen ans Ziel bringen. Geht durch die Verzögerung wertvolle Zeit am Urlaubsort verloren, lässt sich nachträglich der Reisepreis anteilig mindern.Strompreise vergleichen
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