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Strompreis: 52 Prozent sind Steuern und Abgaben
Der Strompreis besteht zu über 50 Prozent aus Steuern und Abgaben. Neben der Mehrwert- und Stromsteuer wird der Preis über die Offshore-Umlage und weitere Posten bestimmt. Bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh entfielen 2013 laut dem Vergleichsportal Verivox rund 250 Euro auf die EEG-Umlage.

Berlin (dpa/red) - Bisher zahlen die Bürger die Energiewende über den Strompreis. In diesem Jahr machen deshalb Steuern, Abgaben und Umlagen bereits 52 Prozent des Strompreises aus. Das hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ermittelt. Zu diversen Umlagen kommen bei jeder Kilowattstunde 2,05 Cent Stromsteuer - und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will den Umlageanstieg bremsen. Hier ein Überblick der Steuern und Abgaben:
Ökostrom-Umlage
Die EEG-Umlage macht derzeit 21 Prozent des Strompreises aus. Sie ist 2014 auf 6,24 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Gezahlt wird damit die Differenz zwischen dem am Markt für den Strom erzielten Preis und den auf 20 Jahre garantierten festen Vergütungssätzen. Die Förderkosten könnten sich 2014 auf 23,5 Milliarden Euro belaufen - die Solarvergütungen machen dabei fast die Hälfte aus. Bei einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden sind rund 250 Euro zu zahlen.
§19-Umlage
Die Umlage besteht für Netzentgelt-Rabatte der Industrie (vier Euro im Jahr bei 4.000 Kilowattstunden Verbrauch laut dem Vergleichsportal Verivox): Die §19-Umlage musste bereits reformiert werden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf und auf Druck der EU-Kommission war eine Komplettbefreiung von Netzentgelten für über 200 besonders energieintensive Unternehmen aufgehoben worden. Nun gibt es gestaffelte Rabatte, je nach Verbrauch oder Lastverschiebung in nachfrageschwache Nachtstunden. Dadurch ist die Umlage gesunken.
Offshore-Umlage
Damit werden Kosten für Verspätungen oder Pannen bei der Netzanbindung von Meer-Windparks abgewälzt. Die liegt bei etwa zehn Euro pro Jahr.
Konzessionsabgabe
Mit der Konzessionsabgabe (68 Euro bei 4000 kWh laut Vervivox im Schnitt) werden Städte und Gemeinden unter anderem für die Nutzung von Straßen und Wegen zur Verlegung von Leitungen entlohnt.
KWK-Aufschlag
Mit der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage (sieben Euro bei 4000 kWh) wird die entsprechende Strom- und Wärmegewinnung in KWK-Anlagen gefördert.
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