"Strompreisanpassung" unvermeidlich
Die Mehrbelastungen auf Grund von EEG und KWK-Gesetz steigern zum 15. September die Preise.

Mit der Einführung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) und des Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) im Frühjahr 2000 ergeben sich für die deutschen Energieversorgungsunternehmen erhebliche Mehrbelastungen. Da RWE Energie die Preise im Allgemeinen Tarif bereits im November 1999 reduziert hat, sind weitere Spielräume zum Ausgleich dieser Mehrbelastungen nicht mehr vorhanden. Daher erhöht RWE Energie diese Preise zum 15. September 2000 lediglich um die derzeit vorhandenen zusätzlichen Aufwendungen aus dem EEG und KWK-Gesetz um 0,55 ct/kWh (umgerechnet rund 1,08 Pf/kWh) vor Umsatzsteuer. Die Weitergabe dieser Mehrbelastungen wurde von den zuständigen Wirtschaftsministerien geprüft und genehmigt.
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