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Spitzenausgleich

Stromsteuer: Industrie wird erneut entlastet

Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, werden auch 2018 von der Stromsteuer teilweise befreit. Dafür müssen die Firmen seit 2013 bestimmte Bedingungen erfüllen und Beiträge zu mehr Energieeffizienz leisten.

14.12.2017, 10:09 Uhr (Quelle: DPA)
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Stromanbietervergleich© SZ-Designs/ fotolia.com

Berlin - Die deutsche Industrie kann auch im kommenden Jahr mit Milliarden-Entlastungen bei der Stromsteuer rechnen. Wie das Finanzministerium am Mittwoch in Berlin nach einer Kabinettssitzung mitteilte, können Unternehmen des produzierenden Gewerbes den sogenannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten.

Firmen haben Bedingungen für die Steuervergünstigung erfüllt

Diese Firmen hätten den erforderlichen Beitrag zum Energiesparen geleistet und damit die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung erfüllt. Grundlage war ein Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI).

Mit der Regelung werden Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz leisten, von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer entlastet. Es ist eine der größeren Steuervergünstigungen.

Für 2017 waren dafür nach dem Subventionsbericht vom August Mindereinnahmen des Bundes von rund 1,7 Milliarden eingeplant. Seit 2013 erhalten Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich nur noch, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.

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