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SW Mainz weisen Vorwürfe zurück
Die Mainzer Stadtwerke wehren sich gegen die Vorwürfe des Bundeskartellamtes: Ihre Netznutzungsentgelte seien weder mißbräuchlich überhöht und insbesondere nicht die höchsten. Dennoch werden sie in Kürze sinken.

Vielmehr lagen die Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Mainz AG z.B. im Bereich der Niederspannung ohne Leistungsmessung, also im Bereich der letztverbrauchenden Kleinkunden, bereits bisher um 2,4 % unter den Netznutzungsentgelten der RWE Net AG, mit der das Bundeskartellamt die Stadtwerke Mainz AG verglichen hat.
Inzwischen hat der Vorstand der Stadtwerke Mainz AG beschlossen, die Netznutzungsentgelte nach der Verbändevereinbarung II plus turnusgemäß neu zu berechnen und diese am 1. September 2002 in Kraft zu setzen. Dadurch werden die Netznutzungsentgelte erheblich sinken. Die Verbändevereinbarung II plus enthält Regeln über die Berechnung der Netznutzungsentgelte. Der Gesetzgeber beabsichtigt in Kürze eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, wonach Netznutzungsentgelten, die nach der Verbändevereinbarung II plus berechnet sind, die Vermutung "guter fachlicher Praxis" zugute kommen wird. Hierzu nimmt das Bundeskartellamt in seinem Abmahnschreiben nicht Stellung.
Der von dem Bundeskartellamt herangezogene völlig neue Modus für die Berechnung der angeblich mißbräuchlich überhöhten Netznutzungsentgelte, nämlich der Gesamtumsatz aus der Netznutzung in Beziehung zur Leitungslänge (Erlös pro Leitungskilometer), ist nicht gesetzeskonform. Das Kartellgesetz schreibt vor, daß Entgelte miteinander verglichen werden müssen. Wenn sich das Bundes-kartellamt mit seiner Vorstellung durchsetzen würde, müßte der kommunale Netzbetreiber Stadtwerke
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