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Tauziehen um Greifswalder Stromkunden beendet
Per einstweiliger Verfügung wurde die Stromversorgung Greifswald dazu verpflichtet, dem Berliner Unternehmen die Netze zur Stromdurchleitung zur Verfügung zu stellen.

Die langdauernde Auseinandersetzung beider Unternehmen wurde nun vor dem Landesgericht Rostock beendet: Bereits seit einem Jahr versucht best energy vergeblich, den Abschluss einer fairen Vereinbarung zur Netznutzung mit dem Netzbetreiber aus Greifswald zu erzielen. Mit dieser Haltung verstieß die Stromversorgung Greifswald gegen das Energiewirtschaftsgesetz, das den diskriminierungsfreien Netzzugang für alle Stromanbieter garantiert. Die Vertragsverhandlungen der Parteien zogen sich in die Länge, so dass best energy den juristischen Weg wählte, um eine Lösung zu erzwingen.
Einen weiteren Teilerfolg konnte best energy mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Stadtwerke Neubrandenburg erwirken. Diese Verfügung sichert den Kunden von best energy die Stromversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Neubrandenburg zu. Dagegen haben die Stadtwerke jedoch Widerspruch eingelegt.
Dr. Henning Borchers, Geschäftsführer der best energy GmbH: „Wir werden auch zukünftig die Gerichte anrufen; dabei stehen unsere Chancen sehr gut! Langfristig erzielen die einzelnen Unternehmen keinen Vorteil aufgrund ihrer Verhinderungstaktik, denn den uns entstandenen Schaden werden wir auf dem Wege der Schadensersatzklage wieder eintreiben. Selbst drei Jahre nach der Liberalisierung auf dem Strommarkt gibt es leider noch viele Unternehmen, die immer noch nicht begriffen haben, wie Wettbewerb funktioniert. Verlierer ist der Verbraucher, der bisher noch zu wenig vom Wettbewerb profitieren konnte.“
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