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Stromvertrag
Telefon als Zugabe nicht erlaubt
Stromfirmen dürfen ihren Kunden bei Abschluss eines neuen Vertrages kein Telefon oder Radio zum Vorzugspreis verkaufen. Das hat das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) jetzt entschieden.
10.04.2001, 10:00 Uhr

Nach Auffassung der Richter sind bei Abschluss eines Strom-Liefervertrages solche preiswerten Zugaben nicht mit der zulässigen Praxis beim Abschluss eines Karten-Vertrages für ein Handy vergleichbar. Begründung: Ein Mobiltelefon kann nicht ohne Sim-Karte betrieben werden, und umgekehrt sei diese ohne Handy sinnlos. Strom werde aber nicht nur für den Betrieb etwa eines Radios oder eines Telefons genutzt (Az.: 6 U 180/00).
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