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Trennung von Netznutzung und Stromlieferung dient dem Verbraucher

Der Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Gerhard Widder, spricht sich gegen die Pläne des Unternehmens RWE Plus aus.

03.01.2001, 12:00 Uhr
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Stromverbrauch© tashka2000 / Fotolia.com

"Mit der Weigerung von RWE Plus, Stromlieferung und Netznutzung vertraglich getrennt voneinander zu regeln, droht die Verbändevereinbarung Strom zu kippen. Dies ist nicht im Interesse des Wettbewerbs und nicht im Interesse des Verbrauchers," erklärte Oberbürgermeister Gerhard Widder, Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), zum Streit zwischen Stadtwerke Münster und RWE Plus. Auch das Bundeskartellamt habe in den Auflagen zur Fusion von RWE und VEW die Auffassung vertreten, dass mit der Trennung von Netznutzung und Stromlieferung Transparenz entstehe und die Voraussetzungen für den Wettbewerb damit verbessert würden.

Mit der Zahlung des Netznutzungsentgeltes sichere sich der Kunde den Zugang zum gesamten deutschen Stromnetz über alle Spannungsstufen hinweg, unabhängig von welchem Lieferanten er zurzeit seinen Strom beziehe. Damit könne er problemlos den Stromlieferanten wechseln. Außerdem habe der Kunde durch den Abschluss eines Netznutzungsvertrages gegenüber dem Netzbetreiber einen Anspruch auf sichere Versorgung und könne sich bei Störungen ohne Umwege an den örtlichen Verteilnetzbetreiber wenden. In der Praxis sei die in der Verbändevereinbarung vorgesehene Regelung völlig unproblematisch und ohne bürokratischen Mehraufwand umzusetzen. Der Kunde schließe einmalig mit dem Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag. Dazu könne er auch seinem Energielieferanten eine Vollmacht erteilen. Der Kunde müsse auch nicht notwendig zwei Rechnungen erhalten, wenn sich Netzbetreiber und Stromlieferant auf ein Inkassomodell einigen würden, so wie es im Telekommunikationsbereich üblich sei. Der VKU bemüht sich um eine Verständigung mit RWE Plus, um die Fortschritte, die die Verbändevereinbarung Strom im Sinne eines verstärkten Wettbewerbs gebracht hat, nicht zu gefährden. Ein Scheitern dieser Bemühungen werde unweigerlich zu einer staatlichen Regulierung führen.

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