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Ausblick

Trotz Millionenklage bleibt Solarworld optimistisch

Photovoltaikkonzern Solarworld steht vor einer Millionenklage. Es geht dabei um eine Schadensersatzforderung eines Silizium-Lieferanten aus den USA. Firmenchef Frank Asbeck ist im Hinblick auf die Geschäftsbilanz dennoch optimistisch.

08.06.2016, 15:18 Uhr (Quelle: DPA)
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Ökostrom Förderung© stormpic / Fotolia.com
Bonn - Der Photovoltaikkonzern Solarworld blickt trotz einer Millionenklage des Silizium-Lieferanten Hemlock in den USA positiv in die Zukunft. Solarworld sehe weiter gute Aussichten, wie versprochen noch in diesem Jahr in die Profitabilität zurückzukehren, sagte Firmenchef Frank Asbeck bei der Hauptversammlung am Dienstag in Bonn.

Absatz stieg um 20 Prozent

Der Markt für Qualitätsmodule wachse weltweit. Nach einem Absatz von mehr als 1,1 Gigawatt Modulleistung 2015 wolle Solarworld 2016 seinen Absatz um mindestens 20 Prozent steigern. 2015 hatte Solarworld noch einen knappen operativen Verlust von gut vier Millionen Euro verbucht. Vorstand und Aufsichtsrat wurden bei der Hauptversammlung mit großer Mehrheit entlastet.

Solarworld muss Schadensersatz an US-Firma zahlen

Gegen das Unternehmen läuft seit 2013 eine Klage des Silizium-Lieferanten Hemlock in den USA wegen Nichteinhaltung langlaufender Abnahmeverträge. Dabei soll es um umgerechnet bis zu 677 Millionen Euro Schadenersatz gehen. In diesem Verfahren ist für den 23. Juni eine Anhörung vor einem US-Gericht geplant. Wann danach eine Entscheidung fällt, ist unklar.

Experten: Hemlock-Klage würde vor deutschen Gerichten scheitern

Solarworld würde im Fall einer Niederlage vor Gericht zunächst in den USA in Revision gehen, sagte ein Unternehmenssprecher. Falls auch das scheitere, müsse ein deutsches Gericht die Vollstreckbarkeit eines möglichen Titels in Deutschland erst bestätigen. "Unsere Risikoeinschätzung ist - belegt durch externe Gutachten - unverändert wie im vergangenen Geschäftsbericht", sagte der Sprecher. "Selbst wenn die Klage in den USA durch alle Instanzen Erfolg haben sollte, würde Hemlock in Deutschland vor einem deutschen Gericht nach unabhängiger Experteneinschätzung keinen vollstreckbaren Titel bekommen."
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