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Deutschen Mieterbund

Trotz Rückzahlung Nebenkostenabrechnung prüfen

Die Heizkosten sollen 2014 im Vergleich zu dem Jahr davor für viele Verbraucher deutlich zurückgegangen sein. Auch bei einer Rückzahlung empfiehlt der Mieterbund, die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen. Die Abrechnungen sollen in der Vergangenheit häufiger Fehler aufgewiesen haben.

17.04.2015, 15:30 Uhr
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Heizölkosten© Tanja Bagusat / Fotolia.com

Berlin (dpa/tmn/red) - Mieter können für 2014 mit niedrigeren Heizkosten rechnen. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes werden sie für das vergangene Abrechnungsjahr rund 25 Prozent weniger Heizkosten zahlen müssen als noch für 2013. Grund hierfür sind die stabilen Energiepreise. Zugleich war 2014 auch deutlich wärmer als noch 2013.

Nebenkostenabrechnungen vergleichen

Wer jetzt eine Rückzahlung bekommt, sollte trotzdem überprüfen, ob die Berechnungen stimmen. Denn nach Erfahrungen des Mieterbundes sind Abrechnungen oft fehlerhaft. Um mögliche Fehler zu erkennen, sollten Mieter ihre aktuelle Abrechnung mit der vorherigen vergleichen. So können sie erkennen, ob es Abweichungen, neue Kosten oder Preissteigerungen gibt, die nicht nachvollziehbar sind. Drei Punkte, auf die Mieter achten sollten:

Verwaltungskosten müssen nicht gezahlt werden

Kosten für die Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen, Telefon oder ähnliche Ausgaben nach Angaben des Mieterbundes sind keine Betriebskosten. Mieter müssen diese Kosten nicht zahlen, egal was im Mietvertrag steht. Das gilt auch bei vermieteten Eigentumswohnungen.

Reparatur- und Wartungskosten

Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind immer Sache des Vermieters. Entsprechende Ausgaben zählen daher nicht zu den Betriebskosten. Anders ist das bei Wartungskosten, zum Beispiel für einen Fahrstuhl. Diese sind Betriebskosten und müssen daher auch von Mietern gezahlt werden.

Vorsicht bei den Leistungen des Hausmeisters

Ausgaben für Hausmeister können als Betriebskosten umgelegt werden. Doch Vorsicht: Werden typische Hausmeisteraufgaben wie Gartenpflege oder Treppenhausreinigung einzeln abgerechnet, obwohl es einen Hausmeister gibt, muss nachgehakt werden. Sonst besteht die Gefahr der Doppelzahlung. Erledigt der Hausmeister Reparaturen, müssen entsprechende Abzüge gemacht werden.

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