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TÜV: Apps für E-Scooter ziehen sensible Daten

Apps für E-Scooter vereinfachen das Ausleihen der Roller. Der TÜV Rheinland empfiehlt beim Nutzen der Programme aber bestenfalls nur Pflichtfelder auszufüllen. Demnach greifen die Apps auf mehr Daten zurück, als unbedingt nötig wäre.

13.09.2019, 17:19 Uhr (Quelle: DPA)
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E-Scooter© Leika production/ Adobe.com

Köln - Ob in Berlin, Köln, Dresden oder Münster - E-Scooter gehören seit dem 15. Juni 2019 zum Straßenbild vieler Städte in Deutschland. Im Trend sind vor allem Leihroller verschiedener Anbieter. Doch Verbraucher müssen sensible Daten preisgeben, um sie nutzen zu können, so der TÜV Rheinland AG.

E-Scooter werden per Smartphone-App gebucht

Um einen E-Scooter mieten zu können, laden sich Nutzer die entsprechende App des jeweiligen Nutzers auf ihr Smartphone. Über interaktive Karten sind die Roller schnell gefunden, dann wird noch der QR-Code am Lenker gescannt und die Fahrt kann beginnen. Die Mietkosten werden automatisch von der Kreditkarte abgebucht. Zum Pauschalpreis von einem Euro pro Fahrt kommen in der Regel 20 bis 25 Cent pro Minute hinzu. Für diesen Service benötigen die Apps unter anderem Kreditkarten- und Standort-Informationen sowie Mobilfunknummern der User.

TÜV: Apps greifen mehr Informationen ab als nötig

Datenschutzerklärungen, welche die gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geforderten Informationen enthalten, sind dem TÜV Rheinland zufolge bei den in Deutschland überregional aktiven Anbietern vorhanden. "Um sich bei E-Scooter-Anbietern zu registrieren, müssen Verbraucher den Bestimmungen pauschal zustimmen. Damit akzeptieren sie auch Bedingungen, die für den Service nicht erforderlich wären", kritisiert Günter Martin, TÜV Rheinland-Experte für IoT-Privacy. So dürften Anbieter laut ihrer Datenschutzerklärung beispielsweise ohne gesonderte Nachfrage personenbezogene Werbung verschicken. Zudem würden einige Apps Smartphone-Daten auslesen, die für das Verleihen eines E-Scooters nicht notwendig wären, unter anderem Informationen über installierte Software-Treiber.

Tipp: Nur Pflichtfelder ausfüllen

Laut DSGVO müssten Anbieter personenbezogene Daten frühestmöglich anonymisieren weiter. Konkrete Angaben über den Zeitpunkt hierzu würden die E-Scooter-Anbieter bisher aber noch nicht machen. "Verbraucher sollten daher bei der Registrierung nur Pflichtfelder ausfüllen", rät Martin. E-Mail- und Postanschrift oder weitere Zusatzdaten spielten für den angebotenen Service keine Rolle. Den Zugriff auf Smartphone-Komponenten wie Kamera oder Standortdienste sollte man nur zuzulassen, während die App läuft. Das sei nicht nur für den Datenschutz relevant, sondern verbessert auch die Akku-Laufzeit.

Wie auch bei anderen Dienstleistern, bei denen Verbraucher im Internet angemeldet sind, gelte: Wer den Service nicht mehr nutze, sollte sein Kundenkonto löschen. So blieben die Daten nicht ewig beim Anbieter gespeichert.

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