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Urteil

Überhöhte Stromnetzentgelte dürfen rückwirkend gesenkt werden

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dem Stuttgarter Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) im Kampf gegen überhöhte Stromnetzentgelte den Rücken gestärkt. In zwei nun bekannt gewordenen Entscheidungen wies das Gericht zwei Beschwerden von Stromnetzbetreibern gegen rückwirkende Entgeltgenehmigungen zurück. Damit wurde die Regulierungspraxis in Baden-Württemberg bestätigt, rückwirkend zum 1.1.2006 die neuen Netzentgelte in Kraft zu setzen.

16.11.2006, 11:00 Uhr
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Strompreisvergleich© Pixelot / Fotolia.com

Wirtschaftsminister Pfister, in dessen Haus die Landesregulierungsbehörde angesiedelt ist, sieht sich durch die Entscheidung in seinem Kurs bestätigt, wie er am Mittwoch in Stuttgart erklärte.

Die Netznutzungsentgelte machen etwa ein Drittel des Strompreises beim Endverbraucher aus. Mit der Senkung wirkt die Landesregulierungsbehörde damit direkt dämpfend auf die Strompreisentwicklung ein. Zum andern wird durch die Senkung der Netznutzungsentgelte anderen Stromanbietern der Zugang zu fremden Netzen erleichtert, was über einen verstärkten Wettbewerb ebenfalls preisdämpfend wirkt. Bei den bisher in Baden-Württemberg von der Landesregulierungsbehörde entschiedenen Fällen kam es zu Senkungen der beantragten Netznutzungsentgelte zwischen acht und knapp 30 Prozent.

Hintergrund der Gerichtstreits: Das Stuttgarter Wirtschaftsministerium hatte als einzige der Regulierungsbehörden seine Entscheidungen nach dem seit Mitte 2005 geltenden Energiewirtschaftsgesetz "rückwirkend" zum 1.1.2006 beginnen lassen, so dass Senkungen der Netzentgelte schon seitdem dem Wettbewerb zugute kommen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Entscheidung erst im Laufe des Jahres 2006 getroffen worden ist oder noch zu treffen ist. Pfister hofft nun, dass sich andere Regulierungsbehörden der baden-württembergischen Praxis anschließen: 'Das würde den Wettbewerb weiter beleben.'

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