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Um "Hochrheinstrom" wird weiter gekämpft
Die Prozessparteien NaturEnergie und die Stadtwerke Waldshut-Tiengen einigen sich eventuell auf einen Kompromiss im Streit um den Begriff "Hochrheinstrom."

Der Streit um den Begriff "HochrheinStrom" wurde am 13. Dezember 2000 vor dem Landgericht Mannheim fortgesetzt. In Mannheim ging es um die Frage, ob der Name darauf hinweist, dass der Strom geographisch aus dem Gebiet Hochrhein stammen müsse, was offensichtlich nicht der Fall ist. Ausgangspunkt des Streits war die Forderung der NaturEnergie (NEAG), den Stadtwerken Waldshut-Tiengen den Gebrauch des Namens "HochrheinStrom" zu untersagen. Das Landgericht Freiburg konnte zunächst nur über die allgemeine Wettbewerbswidrigkeit des Produktnamens entscheiden. In diesem Teil des Verfahrens wird mit einem Urteil in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Karlsruhe anfangs des Jahres gerechnet. Gestern einigten sich die Prozessparteien auf Vergleichsgespräche, zum Beispiel mit dem Ziel, über eine mögliche Namensänderung einen Kompromiss zu finden. Sollten diese Gespräche nicht bis zum 8. Januar 2001 erfolgreich beendet sein, wird das Landgericht Mannheim am 24. Januar 2001 ein Urteil zur geographischen Herkunftsbezeichnung und der darin vermuteten Kundentäuschung fällen.
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