- Strom-Nachrichten
- Verfassungsgericht
Urteil: Atomsteuer ist unvereinbar mit dem Grundgesetz
Mit der Brennelementesteuer flossen 6,285 Milliarden Euro in die Staatskasse. Zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht urteilt. Demnach ist die Steuer nämlich nicht konform mit dem Grundgesetz. Nun hoffen die AKW-Betreiber auf Geld.

Karlsruhe - Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss erklären die Karlsruher Richter das Gesetz deshalb rückwirkend für nichtig. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt, heißt es zur Begründung (Az. 2 BvL 6/13). Die eingenommenen 6,285 Milliarden Euro würden samt Zinsen zurückgezahlt, sicherte ein Ministeriumssprecher in Berlin zu. Dank guter Steuereinnahmen könne das aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Details wie die genaue Höhe der Zinsen sind aber noch unklar.
Für die Bundesregierung ist die Entscheidung eine gewaltige Klatsche. Denn die Richter hätten trotz Bedenken darauf verzichten können, das Gesetz rückwirkend zu kippen. Bei Steuern kommt das durchaus vor, denn das eingenommene Geld ist mit großer Wahrscheinlichkeit bereits ausgegeben. Die Brennelementesteuer aber sei "von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten" belastet gewesen, heißt es. Darauf hätte man sich niemals verlassen dürfen.
Atomkonzerne hoffen auf Rückzahlungen
Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das nach Auskunft eines Sprechers über die sechs Jahre auf rund 2,8 Milliarden Euro. RWE hofft darauf, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es 1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hat seit der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz.
AKW-Betreiber klagten vor mehreren Gerichten gegen die Steuer
Die AKW-Betreiber hatten die Steuer vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Nach einer Klage von Eon setzten sie deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.
Im Zuge einer Einigung über die kostspielige Finanzierung der Entsorgung der atomaren Altlasten mit dem Bund hatten die Konzerne etliche Klagen fallen lassen. Ihren Widerstand gegen die Brennelementesteuer hatten sie aber nicht aufgegeben.
Lampe
Solaranlagen-Wartung
E-Scooter
Sicherungskasten
Sicherungskasten: eine wichtige Installation im kompakten Überblick
E-Bike