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Urteil: Erhebliche Bedenken gegen Regelung der Netzentgelte

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat erhebliche Bedenken gegen die geltende Regelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von der Netzabgabe. Der Vorsitzende Richter sagte am Mittwoch in zwei Eilverfahren, nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts fehle es an einer gesetzlichen Grundlage für die "normale" Stromverbraucher belastende Verordnung.

25.10.2012, 11:17 Uhr
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Stromnetz Ausbau© JWS / Fotolia.com

Düsseldorf (dapd/red) - Bedenken äußerte das Gericht auch gegen die rückwirkende Gültigkeit der Netzentgelte für das gesamte Jahr 2011. Vor dem Oberlandesgericht haben fast 170 Stromnetzbetreiber Beschwerden gegen die geltende Reglung eingereicht. Den Auftakt machten die Eilverfahren zweier Netzbetreiber aus dem Rhein-Main-Gebiet und aus Thüringen.

Sie befürchten nicht nur massive wirtschaftliche Nachteile durch die Stromnetzentgeltverordnung für das Jahr 2011. Ihrer Auffassung nach verstößt die Ausnahmeregelung für stromintensive Unternehmen auch gegen europäisches Recht. Es handele sich um eine aus staatlichen Mitteln gewährte, unerlaubte Beihilfe, die den Wettbewerb zulasten kleinerer Betriebe verfälsche, argumentieren die Kläger.

Die Netzbetreiber stießen bei Gericht auf offene Ohren. In einer nach den Worten des Vorsitzenden Richters des 3. Kartellsenats, Wiegand Laubenstein, allerdings "sehr vorläufigen" Einschätzung kritisierte der Kartellsenat zahlreiche Mängel in der geltenden Reglung. Eine völlige Befreiung großer Stromkonzerne von den Netzentgelten sei im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht vorgesehen und deshalb wohl auch in der zugehörigen Verordnung nicht zulässig. Laut Gesetz sei grundsätzlich für die Netznutzung zu zahlen, sagte Laubenstein.

"Der Gesetzgeber kann das reparieren"

Er betonte aber auch: "Der Gesetzgeber kann das reparieren." Doch müssten die Ausnahmetatbestände dafür wohl ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, nicht durch eine Verordnung. Eine verbotene staatliche Beihilfe sei die Befreiung von den Netzentgelten aber wohl nicht, signalisierte das Gericht. Es werde den Fall deshalb voraussichtlich auch nicht dem europäischen Gerichtshof vorlegen.

Trotz aller Bedenken machte das Gericht den Netzbetreibern aber wenig Hoffnung, im Eilverfahren einen Erfolg zu erzielen. Das Gericht sehe bis zum Hauptverfahren im Frühjahr 2013 keine Alternative zu der geltenden Reglung, signalisierte die Kammer. Ihre endgültige Entscheidung will sie aber erst am 14. November verkünden.

Die Befreiung großer Stromverbraucher mit einem Verbrauch von mehr als zehn Gigawatt Strom pro Jahr vom Netzentgelt soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit etwa der Chemie-, Stahl- oder Aluminiumindustrie in Deutschland sichern. Doch geht dies zulasten der "normalen" Stromverbraucher und kleinerer Unternehmen, die diese Kosten zusätzlich schultern müssen. Allein für 2013 geht es nach Berechnungen der Netzbetreiber um 805 Millionen Euro. Für den durchschnittlichen Haushalt bedeutet dies einen Aufschlag von 13 Euro auf die Stromrechnung des kommenden Jahres.

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