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Oberlandesgericht Düsseldorf

Urteil: Renditen für Netzbetreiber müssen neu bestimmt werden

Die Bundesnetzagentur hatte die staatlich garantierten Renditen bei den Netzentgelten für die Netzbetreiber zuletzt gekürzt. Das hätte für Verbraucher eine leichte Entlastung bei der Stromrechnung bedeuten können. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf entschied nun, dass die Garantierenditen neu festgelegt werden müssen.

22.03.2018, 12:09 Uhr (Quelle: DPA)
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Geriichtsurteil© Gina Sanders / Fotolia.com

Düsseldorf - Die Bundesnetzagentur darf die Rendite der Betreiber von Strom- und Gasnetzen in Deutschland nicht so stark kürzen wie geplant. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden. Die Netzagentur habe die staatlich garantierte Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital für Investitionen in die Netze methodisch fehlerhaft ermittelt, entschied der 3. Kartellsenat. Die Netzagentur müsse die Sätze neu festsetzen.

Netzbetreiber und über 1.000 Stadtwerke hatten geklagt

Die Netzagentur hatte die in den gesamten Netzkosten enthaltene Eigenkapitalverzinsung um gut zwei Milliarden Euro für die kommenden fünf Jahre gekürzt. In Zeiten der Niedrigzinsen müsse die Rendite geringer ausfallen - auch im Interesse der Stromkunden. Dagegen hatten rund 1.100 Stadtwerke und andere Netzbetreiber geklagt.

Wie beeinflusst das Urteil die Stromrechnung?

Die Gewinne der Netzbetreiber sind Teil der Stromrechnung der Verbraucher. Ein Durchschnittshaushalt hätte Schätzungen zufolge bei den ursprünglichen Plänen der Netzagentur etwa 10 Euro im Jahr sparen können. Vorgaben für die neue Höhe der Sätze machte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Netzagentur kann Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

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