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Urteil: Umweltprüfung für Krefelder Stromtrasse
Anwohner können bei der geplanten Errichtung einer Stromleitung ein wenig aufatmen. Per Gerichtsbeschluss wurde nun eine Prüfung der Umweltauswirkungen festgesetzt, bevor die Grenzwerte für die elektrische Feldstärke erreicht werden. Nachteile für die Anwohner könnten sich auch bei niedrigeren Werten schon ergeben, so das Gericht.

Leipzig (AFP/red) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte von Anwohnern im Fall einer geplanten Stromleitung gestärkt. Ihre Belange müssen auch dann in die Trassenprüfung einfließen, wenn die zulässigen Grenzwerte noch nicht überschritten sind, wie das Gericht am Dienstag in Leipzig entschied.
Prüfung erst ab fünf Kilometern
Es gab damit einer Klage der Stadt Krefeld recht. Dort ist ein 7,4 Kilometer langer Lückenschluss im Höchstspannungsnetz mit 380-Kilovolt-Leitungen geplant. Es verläuft teilweise in einer Entfernung von nur 30 Metern zu Wohnhäusern. Laut Gesetz ist für diese Leitungen ab einer Länge von fünf Kilometern eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, wenn sie "erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann". Dies hatten die Behörden hier verneint. Die berechnete elektrische Feldstärke bleibe durchweg unterhalb des zulässigen Grenzwerts.
Annäherung an Grenzwerte genügt
Doch nachteilige Umweltauswirkungen bestünden nicht erst dann, wenn der Grenzwert überschritten wird, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Auch geringere Feldstärken könnten für die Anwohner nachteilig sein. Daher sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung jedenfalls dann erforderlich, wenn wie hier "die Immissionen sich den Grenzwerten deutlich annähern". Die Planfeststellung für die Stromleitung ist daher rechtswidrig: Die Behörden müssen die Umweltverträglichkeitsprüfung nachholen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
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