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Vattenfall verpasst Frist für Strompreiserhöhung (Upd.)
Vattenfall hat offensichtlich bei einer großen Zahl von Kunden die Frist zur Preiserhöhung per 1. Januar 2013 verpasst. Zahlreiche Vattenfall-Kunden, die erst am Mittwoch, 21. November, oder später ihre Strompreiserhöhung zum 1. Januar 2013 erhalten haben, meldeten sich bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Diese weist darauf hin, dass die Frist für eine wirksame Erhöhung sechs Wochen beträgt.

Hamburg (afp/red) - Das Erhöhungsschreiben hätte also am 20. November bei den Kunden eingehen müssen. Sonst wird die Preiserhöhung nicht wirksam, so die Verbraucherzentrale. Die Sechs-Wochen-Frist ist für Grundversorgungskunden in einer Verordnung (StromGVV), für Sondervertragskunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Zwar hat Vattenfall die für Grundversorgungskunden vorgeschriebene Öffentliche Bekanntmachung der Preiserhöhung offenbar rechtzeitig durch Zeitungsanzeigen vorgenommen. Die Verordnung schreibt aber zusätzlich die briefliche Mitteilung an den Kunden vor; E-Mail reicht nicht.
Nächtliche Mails von Vattenfall
Offenbar hat man bei Vattenfall das Versäumnis bemerkt: Ein Kunde berichtet der Verbraucherzentrale per E-Mail: "Vattenfall hat mich heute Nacht per E-Mail (21.11.2012 01:44) darüber informiert und zudem ein postalisches Schreiben angekündigt". Eine weitere Verbraucherin schreibt: "Am 21.11.2012 um 01:22h bekam ich eine Information per Mail von Vattenfall, dass sich auch mein Strompreis zum 01.01.2013 erhöht. Um nähere Angaben zu bekommen, wurde ich auf einen Link von Vattenfall hingewiesen um die Vertragsunterlagen einzusehen, nur leider ist der Link nicht zugänglich, da Wartungsarbeiten am Server durchzuführen sind".
Was können Kunden tun?
Betroffenen Verbrauchern, die bei Vattenfall bleiben möchten, rät die Verbraucherzentrale, Vattenfall auf das Fristversäumnis hinzuweisen und auf Beibehaltung des alten Preises zu bestehen. Verbraucher, die den Anbieter wechseln möchten, sollten sich einen neuen Versorger suchen und diesen die Kündigung gegenüber Vattenfall erledigen lassen.
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Update: Reaktion von Vattenfall
Vattenfall hat der Darstellung der Verbraucherzentrale widersprochen. Die Erhöhung sei gemäß der geltenden Bestimmungen erfolgt und rechtzeitig kommuniziert worden, sagte ein Sprecher. Die Schreiben hätten das Unternehmen am 19. November verlassen. Vattenfall habe nach eigener Überzeugung zudem bis zum 24. November Zeit dafür gehabt. Auch nach nochmaliger rechtlicher Prüfung sei das Unternehmen davon überzeugt, sämtlichen gesetzlichen Erfordernissen Rechnung getragen zu haben. "Damit ist die Preismaßnahme zum 1. Januar 2013 wirksam."
Vattenfall könne die geplante Preiserhöhung ab dem nächstmöglichen Termin einfordern. Bei üblichen Verträgen gehe es dabei in der Regel um einen Monat, sagte Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg der Nachrichtenagentur AFP.
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