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Kartellamt

Verfahren gegen Netzbetreiber

Das Bundeskartellamt hat gegen 10 Stromnetzbetreiber Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Netznutzungsgebühren eingeleitet.

01.02.2002, 11:00 Uhr
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Strommasten© Günter Menzl / Fotolia.com

Es handelt sich um die zum E.ON-Konzern gehörenden Regionalversorger Avacon AG, Helmstedt, und TEAG Thüringer Energie AG, Erfurt, die Energie Aktiengesellschaft Mitteldeutschland EAM, Kassel (46% E.ON), die zum RWE-Konzern gehörenden Regionalversorger envia Energie Sachsen Brandenburg AG, Chemnitz, und die Mitteldeutsche Energieversorgung AG (MEAG), Halle. Darüber hinaus sind die Regionalversorger Elektrizitätswerk Wesertal, Hameln, und HEAG Versorgungs AG, Darmstadt, sowie die Stadtwerke Mainz, Lindau und Lauenburg betroffen.

Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Bereits die vom Bundeskartellamt Ende September 2001 eröffneten Vorverfahren gegen 22 Stromnetzbetreiber zeigten Wirkung, denn einige Unternehmen haben ihre Netznutzungsentgelte bis zu 20 % abgesenkt. Unabhängig davon hat sich nach ersten Ermittlungen der Verdacht missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte gegenüber den 10 Unternehmen erhärtet. Ihre Entgelte liegen auch nach partiellen Senkungen noch immer zwischen 30 und 70 % über den von Vergleichsunternehmen. Diese Abweichung lässt sich nach einer vorläufigen Bewertung nicht durch gebietsstrukturelle Unterschiede zwischen den Netzbetreibern oder Besonderheiten in den neuen Bundesländern rechtfertigen."

Aus Zuständigkeitsgründen (keine länderübergreifenden Verteilnetze) hat das Bundeskartellamt einen Teil der Vorverfahren an Landeskartellbehörden abgegeben. In all diesen Fällen handelt es sich um Stadtwerke mit günstigen Strukturdaten, aber sehr hohen Netzentgelten. Besonders auffallend waren die Stadtwerke Bonn, die unter Berücksichtigung ihrer günstigen Gebietsstruktur die höchsten Netznutzungsentgelte aller untersuchten Stromversorger haben. Aus Zuständigkeitsgründen wurde dieser Fall an die Landeskartellbehörde Nordrhein-Westfalen abgegeben.

Umgekehrt hat das Bundeskartellamt das Missbrauchsverfahren gegen die länderübergreifend tätigen Allgäuer Überlandwerke, Kempten, von der bayerischen Landeskartellbehörde übernommen und führt dieses fort. Laut Böge ist das gemeinsame und abgestimmte Vorgehen mit den Landeskartellbehörden ein wichtiger Faktor für eine wirksame Missbrauchskontrolle im Strombereich. Auf diese Weise könne umfassender gewährleistet werden, dass die Vorteile der Liberalisierung bei allen Stromkunden ankommen.

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