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Gegenstrom

Verfassungsklage gegen EEG-Reform geplant

Eigenstrom-Produzierende sollen mit der Reform des EEG künftig eine Art "Energie-Soli" bezahlen. Dagegen wollen sowohl Verbraucherschützer als auch die Solarbranche vorgehen. Auch der Bund der Energieverbraucher und der Handelsverband sehen Verbraucher zu stark belastet.

09.04.2014, 10:43 Uhr (Quelle: DPA)
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Gerichtskosten© zimmytws / Fotolia.com

Berlin (dpa/AFP/red) - Verbraucherschützer und Solarbranche wollen gegen die Ökostrom-Reform der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Es gebe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Abgabe für Supermärkte oder größere Privathaushalte, die sich selbst mit Solarstrom versorgen, gegen das Grundgesetz verstoße. Dies wird unter Verweis auf ein Rechtsgutachten betont, dessen Kernaussagen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegen.

Denn während hierfür künftig eine Abgabe von drei Cent je Kilowattstunde erhoben werden soll, ist bei neuen fossilen Kraftwerken, über die sich Industrieunternehmen mit Strom selbst versorgen, nur eine Abgabe von knapp einem Cent geplant.

Viele Firmen werden weiter befreit

Holger Krawinkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, kritisieren, dass große Teile der Industrie weiterhin von der Energiewende-Finanzierung befreit würden. "Wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet, wird dagegen zur Kasse gebeten", kritisiert Körnig.

Das Gutachten einer Berliner Kanzlei argumentiert, dass die von Union und SPD geplante Eigenstrom-Abgabe gegen das Recht auf Gleichbehandlung nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen könnte. Hintergrund ist eine in dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag verankerte geplante Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dabei geht es um die wachsende Eigenstromversorgung. Bisher kann man sich die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien so sparen - das erhöht aber die Kosten für die anderen Stromverbraucher, weil sich der Kreis der Umlagezahler verringert. Bis zu einer Nennleistung von 10 Kilowatt ist weiterhin keine Abgabe fällig. Das betrifft vor allem Bürger, die eine kleine Solaranlage auf dem Dach haben.

Unerlaubte staatliche Beihilfen?

Der Bund der Energieverbraucher erwägt ebenfalls eine Klage gegen das neue EEG-Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Bei den Befreiungen für die stromintensiven Betriebe handele es sich um unerlaubte staatliche Beihilfen, erklärte der Verein am Dienstag. Bereits vor zwei Jahren habe der Bund der Energieverbraucher mit seiner Beschwerde bei der Europäischen Kommission das EU-Beihilfeverfahren gegen Deutschland in Gang gebracht.

Unverhältnismäßige Belastung der Verbraucher

Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht Verbraucher und Handelsunternehmen unverhältnismäßig belastet. "Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, mit einer gerechten Verteilung der Kosten die gesellschaftliche Akzeptanz für das Mammutprojekt Energiewende dauerhaft sicherzustellen", erklärte der HDE in Berlin. Nach ersten Schätzungen des Verbandes müssen Handelsunternehmen in Deutschland im Jahr 2015 mit Kosten von 2,5 Milliarden Euro rechnen. Auf die Verbraucher kämen Belastungen von 23,6 Milliarden Euro zu. Die erneuerbaren Energien seien bei einem Anteil von knapp 25 Prozent nun "reif für den freien Markt", erklärte der HDE.

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