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Verivox: Hartz IV-Satz für Strom liegt weit unter den realen Kosten
Empfänger von Hartz IV sind von Strompreiserhöhungen besonders betroffen, berichtet das Vergleichsportal Verivox. Das liegt zum einen an der Höhe der Beträge, aber auch daran, dass der Stromanbieterwechsel erschwert werden kann.

Im kommenden Jahr steigen die Strompreise für private Haushalte deutlich an. Über die Hälfte der regionalen Stromversorger hat Preiserhöhungen angekündigt. Haushalte, die auf Hartz IV angewiesen sind, trifft das besonders – denn bereits ohne diese Preiserhöhungen sind die staatlichen Leistungen für das kommende Jahr zu gering berechnet.
Verivox: Hartz IV-Pauschale liegt bis zu 26 Prozent unter den tatsächlichen Stromkosten
Zum 1. Januar 2020 steigt der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinlebende um 8 Euro auf monatlich 432 Euro. Für die Stromrechnung bleiben rein rechnerisch 36,44 Euro. Die Stromkosten eines Singlehaushalts (1.500 kWh) belaufen sich jedoch derzeit auf durchschnittlich 43,30 Euro pro Monat. Die Stromkostenpauschale ist damit ein Fünftel (19 Prozent) zu niedrig. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom in der Grundversorgung beziehen, fällt das Minus noch größer aus. Die tatsächlichen Stromkosten von 46 Euro monatlich übersteigen die Strompauschale um 26 Prozent.
"Durchschnittlich 115 Euro müssen alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromrechnung zu begleichen“, sagt Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox. "Für Haushalte, in denen die Stromkosten zum Jahreswechsel steigen, ist dieser Fehlbetrag dann sogar noch höher."
Differenz wächst bei Nutzung eines Durchlauferhitzers
Wird Wasser dezentral etwa mithilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt, steigt der Stromverbrauch und damit die Stromkosten. Etwa 750 kWh zusätzlich benötigt ein Einpersonenhaushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung. Zwar können Alleinlebende einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes geltend machen, das sind knapp 10 Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten belaufen sich jedoch auf rund 20 Euro.
Bonitätsprüfung: Anbieter kann Belieferung ablehnen
Mit einem Anbieterwechsel könnten Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken. Doch viele Stromanbieter prüfen vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen. Damit bliebe den ärmsten Verbrauchern ein zentraler Weg zu sinkenden Stromkosten versperrt. Sie müssten in der Grundversorgung verharren und zahlten dort die höchsten Strompreise.
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