Stromseite.de
  • Stromvergleich
    • Strompreise
    • Ökostrom
    • Nachtstrom
    • Gewerbestrom
    • Photovoltaik
  • Gasvergleich
    • Gaspreise
    • Gewerbegas
    • Biogas
  • Heizung
    • Heizöl
    • Holzpellets
    • Heizstrom
    • Wärmepumpenstrom
  • Energie-Wissen
    • So gelingt der Stromanbieterwechsel
    • Tipps für den Gasanbieterwechsel
    • Gasverbrauch ermitteln: So geht's
    • Strom sparen: Tipps & Tricks
    • Häufige Fragen zu Strom
Sie sind hier: Startseite
  • Strom-Nachrichten
  • Schlechte Luft
Schlechte Luft

Verklagt: Deutschland hält Stickoxid-Grenzwerte nicht ein

Die EU-Kommission verklagt mehrere Länder, darunter auch Deutschland, weil Stickoxid-Grenzwerte nicht eingehalten werden. Das dürfte den politischen Druck erhöhen, Diesel umzurüsten oder Fahrverbote einzuführen.

17.05.2018, 13:00 Uhr (Quelle: DPA)
  • teilen
  • twittern
  • senden
  • weiterleiten
CO2 Emission© claffra / Fotolia.com

Brüssel - Wegen zu schmutziger Luft in vielen deutschen Städten verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Dies teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Zudem ermahnte sie Deutschland und andere Länder erneut wegen der zu zögerlichen Reaktion auf den Dieselskandal bei Volkswagen.

Stickoxid-Grenzwerte gelten seit 2010

Bei der Klage geht es um die Missachtung von EU-Grenzwerten für Stickoxide, die bereits seit 2010 verbindlich für alle EU-Staaten sind. Auch 2017 wurden sie jedoch in 66 deutschen Städten überschritten, in 20 Kommunen sehr deutlich. Verantwortlich gemacht werden vor allem Dieselautos, deren Zahl jahrelang stark zunahm. Nach dem Dieselskandal wurde deutlich, dass sie im Verkehr auch viel mehr Schadstoffe ausstoßen als in Tests.

Kurzfristige Maßnahmen halfen nicht

Die Kommission hatte schon 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder eingeleitet und die Regierungen immer wieder ermahnt. Die Bundesregierung steuerte unter anderem mit ihrem "Sofortprogramm für saubere Luft" nach. Beim Diesel-Gipfel 2017 versprach die Autoindustrie zudem Software-Updates für Dieselautos, die Schadstoff-Emissionen um 25 bis 30 Prozent drücken sollen. Dennoch gelang es nicht, kurzfristig die Grenzwerte einzuhalten.

Versäumnisse im Dieselskandal

In einem zweiten, Ende 2016 gestarteten Verfahren wirft die EU-Kommission der Bundesregierung im Abgasskandal massive Versäumnisse vor. Ein Vorwurf: Sie habe Volkswagen nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft. Zudem habe die Regierung nicht ausreichend überwacht, dass die Autohersteller die Vorschriften einhalten. Die Bundesregierung hatte sich schon bei Einleitung des Verfahrens gegen die Vorwürfe verwahrt.

In dem Verfahren startet die Kommission nun die nächste Stufe - nicht nur gegen Deutschland, sondern auch gegen Italien, Luxemburg und Großbritannien. Formal bezieht sich das auf die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen, die missachtet worden seien. Nach EU-Recht müssten die EU-Staaten "über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen". Bei den vier Staaten sieht die Kommission das nicht gegeben.

Hohe Zwangsgelder drohen – Druck auf Politik

Klagen vor dem EuGH gegen EU-Staaten sind nicht ungewöhnlich. Helfen Ermahnungen in einem Vertragsverletzungsverfahren nichts, sind sie der übliche nächste Schritt, um den Rechtsstreit zu klären. Unterliegt Deutschland, könnte die EU-Kommission in einem weiteren Verfahren hohe Zwangsgelder durchsetzen.

Allerdings wächst mit den Verfahren schon jetzt der politische Druck, etwas gegen die zu hohen Schadstoffwerte in deutschen Städten und gegen die zu schmutzigen Diesel zu unternehmen. Verkehrsexperten sehen kurzfristig nur zwei Lösungsmöglichkeiten: die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen oder Fahrverbote. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Fahrverbote in Städten im Februar grundsätzlich erlaubt, solange sie verhältnismäßig sind.

Diese Länder sind außerdem betroffen

Frankreich, Großbritannien, Ungarn, Italien und Rumänien müssten sich nun ebenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verantworten. Die Länder hätten keine ausreichenden Pläne vorgelegt, um rasch gegen die Luftverschmutzung vorzugehen. Bei den Klagen geht es im Fall von Deutschland, Frankreich und Großbritannien um die Missachtung von EU-Grenzwerten für Stickoxide, die bereits seit 2010 verbindlich für alle EU-Staaten sind. Bei den anderen drei Ländern geht es um Feinstaub-Werte.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
  • Emissionen

    Bund stockt Gelder gegen Diesel-Fahrverbote auf

  • Berlin

    Urteil: Fahrverbote für Diesel auf in Berlin

  • Emissionen

    Dieselaffäre: Regierung und Autobauer weiter unter Beschuss

  • Auto CO2

    EuGH-Klage wegen schlechter Luft: Entscheidung fällt erst im Mai

  • Gerichtsverfahren

    Entscheidung über Diesel-Fahrverbote ist gefallen

  • Waage

    Urteil zu Diesel-Verboten soll am 27. Februar fallen

  • teilen
  • twittern
  • senden
  • weiterleiten
Strompreise vergleichen
Strom-Wissen
  • Licht

    Lampe

    Passende Lampe finden: Die fünf wichtigsten Angaben

  • Solarenergie

    Solaranlagen-Wartung

    Wartung der Solaranlage: Darauf kommt es an

  • MediaMarkt Saturn E-Scooter

    E-Scooter

    E-Scooter – und was Sie über sie wissen sollten

  • Sicherungskasten

    Sicherungskasten

    Sicherungskasten: eine wichtige Installation im kompakten Überblick

  • E-Bike

    E-Bike

    Das ideale E-Bike: Worauf man achten sollte

  • Stromanbieter
  • Stromanbieter
  • Strom wechseln Mietwohnung
  • Stromanbieter insolvent
  • Nachstromanbieter
  • Stromtarife
  • Stromtarife
  • Stromkosten
  • Stromtarifrechner
  • Strompreisvergleich
  • Info & Wissen
  • Stromverbrauch
  • Stromzähler
  • Solaranlage
  • Erneuerbare Energien
© 2021 Stromseite.de
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Über uns
Cookies