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Verlängerung der "Vor-Ort-Beratung" in Wohngebäuden
Das gegenwärtig bis zum 30. Juni 2000 befristete Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie "Energieeinsparberatung vor Ort" ist bis zum 31. Dezember 2002 verlängert worden.

Mit dem Programm soll ein Beitrag zur gezielten Verminderung des Energieverbrauchs und damit der CO2-Emissionen im Gebäudebestand geleistet. Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1984 (in den neuen Bundesländern: vor 1989) erteilt wurde. Eigentümer erhalten ein ingenieurmäßiges Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet. Die Kosten einer solchen Vor-Ort-Beratung werden zum größten Teil vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie übernommen. So wird etwa für ein Ein/Zweifamilienhaus ein Zuschuss von bis zu 650,- DM für eine Beratung gewährt. Nur darüber hinausgehende Kosten hat der Hauseigentümer als Eigenanteil zu zahlen. Die Verlängerung der "Richtlinien über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort – Vor-Ort-Beratung –" wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Förderanträge sind vom Berater vor Beginn der Beratung an das Bundesamt für Wirtschaft (BAW), Frankfurter Str. 29 – 31, 65760 Eschborn, zu richten. Auskünfte hierzu erteilt das BAW (Tel.: 06196-404 402, 404 403 oder 404 211 / Fax – 404 442).
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