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Haus und Grund

Vermieter müssen früh genug anfangen zu heizen

Der Haus & Grund-Verein rät Vermietern zum rechtzeitigen Anschalten der Heizung, denn tagsüber muss der Mieter in seiner Wohnung auf mindestens 20 Grad heizen können. Es werden aber Zeiten festgelegt, in denen der Vermieter die Heizung auch drosseln darf.

01.10.2009, 12:35 Uhr
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Stromtarife© Gina Sanders / Fotolia.com

Berlin (red) - Mietwohnungen müssen tagsüber auf mindestens 20 Grad Celsius geheizt werden können. Vermieter sollten die Heizungen deshalb im Herbst rechtzeitig wieder hochfahren, rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland. Zwischen 24 und 6 Uhr kann der Vermieter die Heizung aber wieder so weit drosseln, dass in den Wohnräumen eine Mindesttemperatur von 16 Grad Celsius gewährleistet ist.

Einzelne Vereinbarungen zur Heizung verhandelbar

Haus & Grund weist zudem darauf hin, dass es in Mietwohnungen nicht länger als drei Tage am Stück kälter als durchschnittlich 16 Grad Celsius sein dürfe. Um dies sicherstellen zu können, sollte eine Heizung grundsätzlich das gesamte Jahr betriebsbereit sein. In Mietverträgen könnten aber grundsätzlich auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Denn Heizkosten zu senken, spart nicht nur Geld, sondern auch CO2 und trägt so zum Klimaschutz bei.

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