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VIK verlangt schlagkräftige Wettbewerbsbehörde für Strom und Gas
Unabhängig, kompetent und schlagkräftig soll die kommende Wettbewerbsbehörde für den deutschen Strom- und Erdgasmarkt sein.

Nach Ansicht des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft könnte diese unter bestimmten Bedingungen mit minimalem Regulierungsumfang auskommen.
Dafür sollten bei der Gestaltung der Wettbewerbsbehörde laut VIK folgende Eckpunkte erfüllt sein:
- Konzentration auf das Wettbewerbsziel
- Soviel Markt wie möglich und nur soviel Regulierung wie nötig.
- Vollkommene Unabhängigkeit von Netzbetreibern und weitgehende Freiheit von Regierungen, d.h. Rechts- und Fachaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums, aber ohne Weisungsbefugnis im Einzelfall.
- Schlagkräftiges Agieren auf Basis schneller Entscheidungen mit Sofortvollzug und Beweislastumkehr in allen Fragen der Sachverhaltsermittlung.
- Grosse wettbewerbspolitische Kompetenz der Wettbewerbsbehörde durch Nutzung bestehender Behörden mit deren personellen Ressourcen und Erfahrungen.
- Bündelung der Aufgaben in einer einzigen Behörde, um die Gefahr der Zersplitterung und des Kompetenzstreits zu vermeiden.
- Möglichst kostengünstiger Aufbau und effiziente Arbeit der Wettbewerbsbehörde.
Die VIK-Vorstellungen zur Wettbewerbsbehörde Strom und Erdgas harmonierten mit den von der EU gesteckten Zielen der Wettbewerbsbehörde. Diese sei den Zielen eines funktionierenden Marktes mit echtem Wettbewerb und ohne Diskriminierungen verpflichtet. Dazu gehörten die Festlegung der Kalkulationsmethoden für die Netznutzungspreise im Vorhinein und eine nachträgliche Kontrolle der sich ergebenden Preise (Ex ante- und Ex post-Regulierung). Aus Sicht des VIK könnten das Bundeskartellamt und die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post diese Aufgaben derzeit am besten erfüllen. Wegen des generellen Charakters einer Ex ante-Regulierung würde deren Verankerung auf Länderebene zu Zersplitterung und uneinheitlichen Entscheidungen über dieselben Sachverhalte führen.
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