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Warnung vor CO2-Speicherung unter der Nordsee
Einen Monat vor der geplanten Abstimmung des Bundesrats über das Gesetz zum Einsatz der umstrittenen CCS-Technologie warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland vor einer möglichen Verpressung von Kohlendioxid unter der Nordsee. Dies gilt als Alternative zur Verpressung an Land.

Hamburg (dapd/red) - Einer Studie zufolge könne die CCS-Technologie schwere ökologische Schäden bei Flora und Fauna im Meer verursachen, teilte der BUND am Freitag in Hamburg mit.
Wegen der mangelnden Akzeptanz für die unterirdische CO2-Verpressung an Land befürchten die Umweltschützer, dass die Option der Offshore-Lagerung insbesondere unter der Nordsee immer stärker in den Fokus rückt. "In der Nordsee liegen die potenziell geeigneten CO2-Lagerstätten vor allem in Natura-2000-Schutzgebieten", sagte BUND-Meeresschutzexpertin Nadja Ziebarth. Gefährdet seien insbesondere die schützenswerten Riffe.
Giftige Wässer könnten austreten
Das zentrale Problem bestehe in der Verdrängung großer Mengen salzhaltigen Wassers aus den unterirdischen Lagerstätten, erklärte Geologe Ralf Krupp, der die Studie im Auftrag des BUND erstellt hat. Wenn diese salzhaltigen und mit teilweise giftigen Bestandteilen belasteten Wässer aufstiegen und am Meeresboden austräten, könne das schwere ökologische Schäden verursachen, sagte er. Der Studie zufolge können zudem Lecks nicht ausgeschlossen werden, und auch eine Versalzung von Trinkwasservorkommen in Küstennähe ist möglich. Vor allem die Folgen der Anwendung seien noch zu wenig erforscht.
CCS-Technik außerhalb der 12-Meilen-Zone
Die Umweltschützer fordern den Bundesrat daher auf, das Gesetz zum Einsatz der umstrittenen CCS-Technik, das am 23. September auf der Agenda stehe, abzulehnen. "Ein CCS-Gesetz, das den Schutz der Umwelt und der Menschen nicht gewährleisten kann, darf nicht verabschiedet werden", sagte BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend.
Der BUND wies zudem darauf hin, dass die Bundesländer zwar nach dem Gesetz das Recht haben, die CCS-Technik auf ihrem Gebiet abzulehnen. Dieses gelte allerdings nicht außerhalb der sogenannten 12-Meilen-Zone vor der Küste. Dort liege die Entscheidungshoheit beim Bund, sodass ein Vetorecht der Bundesländer nicht greifen würde.
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