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Wechselgebühren sind unzulässig!
Yello Strom bekommt unrechtmäßig gezahlte Wechselgebühren von den Stadtwerken Düsseldorf zurück.

Das Landgericht Düsseldorf hat die Düsseldorfer Stadtwerke dazu verurteilt, der Yello Strom GmbH zu Unrecht erhobene Wechselgebühren in Höhe von 49.300 Mark zu erstatten. Einer entsprechenden Klage von Yello Strom wurde vollumfänglich stattgegeben. In dem Urteil wurde den Stadtwerken der Landeshauptstadt auch untersagt, von ihren Tarifkunden bei einem Wechsel zu einem anderen Stromversorger ein Entgelt für den Aufwand für Zählerstandserfassung oder Rechnungsstellung zu fordern. Begründung wurde dies damit, dass das Verhalten der Stadtwerke Düsseldorf zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Strommarkt führe. Für Kosten, die die Vertragsbeendigung betreffen, könne kein Ersatz verlangt werden. Die Entscheidung bestätigt auch die mehrfach geäußerte Auffassung des Bundeskartellamtes und gilt als richtungsweisend für zahlreiche ähnliche Verfahren. Im Herbst 2000 musste sich schon die HEW Hamburgische Electricitäts-Werke AG einem entsprechenden Gerichtsurteil beugen. Das Problem: Das mehrfach festgestellte Verbot der Erhebung von Wechselgebühren muss von den neuen Stromanbietern immer wieder für jeden einzelnen Vorversorger neu durchgesetzt werden.
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